Bewertung I02865348 zu:TOMS-Car-HiFi

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1 Bewertung
15.1.2020, 17:02

Am 23.10.19 morgens ETON B100T über Rakuten bei Toms Car HiFi bestellt und mit Paypal bezahlt. Bestellbestätigung und auch Versandbenachrichtigung erfolgten auch noch am selben Tag, eine Sendungsnummer wurde jedoch nicht übermittelt. Die Lieferzeit war mit 1-3 Werktagen angegeben. Am 29.10 erfolgte Nachfrage an den Händler, da bis jetzt noch nichts zugestellt wurde. Diese erste Email wurde auch freundlich beantwortet, es wurde angegeben die Ware sei versendet und eine Sendungsnummer sollte ich bis 23h am selben Tag vom Versanddienstleister bekommen. Am 04.11 erfolgte erneute Anfrage, da weder Sendung noch Sendungsnummer da waren. Darauf folgte nur die Antwort: Morgen in Zustellung. Am nächsten Tag (05.11) kam wieder nichts, sodass ich erneut nachfragte und bereits andeutete, dass ich den Kaufvertrag widerrufe, wenn er demnächst keinen Nachweis für die Versendung erbringen kann. Die Antwort darauf war nur: Machen Sie das. Wie mitgeteilt ist die Ware in Zustellung! Sendenummer erhalten Sie heute Vormittag. Am 06.11 erhielt ich immer noch keine Sendungsnummer, sodass ich natürlich wieder nachfragte. Darauf erhielt ich die Antwort, dass die Ware aus irgendeinem Lager aus den Niederlanden käme und man von dort noch keine Sendungsnummer erhalten hätte, da die Mühlen dort nicht so leicht mahlen. In der Zwischenzeit erstellte ich, mittlerweile schon leicht skeptisch, einen PayPal-Konflikt, sodass Rakuten sich einschaltete und ihn um Versandnachweis bat. Es wurde ein DPD Link zugesandt bei dem jedoch meine Postleitzahl nicht als korrekt akzeptiert wurde. Nach weiterem Hin und Her hieß es, dass es Probleme mit der Adresse bei DPD gäbe, sodass ich sie per Email nochmal im Klartext nennen musste. Dann hieß es wieder, dass das Paket binnen zwei Werktagen dann bei mir sein müsste. Ich antwortete darauf, dass ich die zwei Tage jetzt noch abwarte und wenn bis dahin nichts da ist, widerrufe ich den Vertrag. Darauf ging man dann nicht ein und antwortete auf meine Zweifel nur, ich solle abwarten was DPD nun macht. Als dann in dem fragwürdigen Link dann stand die Ware geht zurück, schrieb ich nochmal, dass ich mein Geld zurück möchte, wenn die Ware zurück ist. Dies schrieb ich zur Sicherheit auch wieder an Rakuten. Dieser Wunsch auf Wiederruf wurde komplett ignoriert und man schickte nur einen neuen Tracking-Link, da man, wie später rauskam, trotz des Widerrufs eine zweite? Sendung aufgab. Diese Sendung erreichte dann tatsächlich auch unsere Haustür, das Paket war jedoch stark beschädigt und ja sowieso schon unerwünscht, sodass wir die Annahme verweigerten. Auf dieser Annahmeverweigerung ritt man dann rum, da diese laut Aussagen von Toms Car Hifi jegliches Widerrufsrecht aushebelt. Als ich den Gesetzestext sehen wollte, der dies besagt wurde mir nur mit Anzeige wegen Arglist und Betrug gedroht. Letztendlich wollte Toms Car Hifi dann insgesamt 24,90€ einbehalten wegen jeweils 6,90€ Hin- und Rückversand und 11,10€ „Annahmeverweigerungskosten“. Es wurde auch behauptet ich hätte arglistig eine Zweitsendung angefordert. Einen Nachweis zu erbringen für die Kosten lehnte er jedoch ab. Ich schloss den PayPal-Konflikt daher nicht, da ich ohne Nachweis keine Teilrückzahlung akzeptieren wollte. Durch Paypal habe ich nun meinen gesamten Betrag zurückerhalten, er jedoch hat auf Emails zu 80% nur mit dem Wort Annahmeverweigerung geantwortet oder ähnlichen Aussagen wie: “Sie haben die Annahme verweigert!“ und aus Anwaltsforen kopierte Texte zugesandt die seine „Gesetzeslage“ untermauern sollten

Shopreaktion
27.1.2020, 10:30

Sofern Sie die Bewertung als Shopauskunft Portal nicht offline nehmen erhalten Sie ins dieser sowie der zweiten Angelegenheit ein Abmahnschreiben unserer IT Rechtkanzlei in München. Als Frist zur Löschung der vorgenannten Bewertung haben wir uns den 29.01.2020 notiert.

Nutzerreaktion
17.1.2020, 12:50

Bewertung unzutreffend. Käufer hat Ware in der Annahmeverweigert und wundert sich warum er keine Ware erhält. Die Bewertung ist umgehend zu löschen.“: Ich denke ich schildere ziemlich genau, dass das Problem war, dass die Ware erst viel zu spät versendet wurde nachdem bereis mehrfach der Widerruf ausgesprochen wurde. Ich habe mich daher nur gewundert, dass der Händler so dreist ist und dann eine zweite Sendung aufgibt, um dann am Ende wie so oft in Bewertungen genannt aus fadenscheinigen Gründen Geld einbehalten zu wollen. Der Verfasser gibt für uns eine 1-Sterne Bewertung ab, nennt aber keine Gründe.“: Ich denke es stehen genug Gründe in der Bewertung. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Meinungsäußerung, die nicht mehr den grundrechtlichen Schutz aus Artikel 5 GG genießt. Es sei darauf hingewiesen, dass Bewertungen ohne Begründung mit nur einem oder zwei Sternen grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bzw. dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und gelöscht werden müssen (Landgericht Lübeck, 13.06.2018, Az.: 9 O 59/17). Sowieso irrelevant, da ja gleich einige Gründe drin stehen. War der Bewerter überhaupt nicht Kunde bei dem bewerteten Unternehmen, so ist ihm eine derartige Meinungsäußerung allein deshalb untersagt (LG Frankenthal 18.9.2018, 6 O 39/18). Da ohne Bewertungstext und unter einem offensichtlich keinen echten Personennamen repräsentierenden Nickname bewertet wurde, kann unsererseits die Bewertung keinem Kunden zugeordnet werden, weshalb erstmal bezweifelt werden muss, dass der Verfasser der Bewertung überhaupt jemals Leistungen von unserem Unternehmen in Anspruch genommen hat. Es lässt sich damit weder ein potenzieller Fehler im Geschäftsbetrieb identifizieren, noch mit letzter Sicherheit sagen, dass es tatsächlich einen Anlass für die Negativbewertung gegeben hat. Uns muss daher nach hiesiger Auffassung hier ein Anspruch auf Löschung der Bewertung gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m § 1004 BGB zustehen, da die Bewertung einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Als Beweis, dass ich Kunde war, anbei meine Auftragsbestätigung des Shops (ging per Email an Shopauskunft). Sie sind als Host-Provider nach § 10 TMG verantwortlich dafür, die Löschung vorzunehmen, da spätestens mit dieser Mitteilung Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte besteht. Wir fordern Sie hierdurch also auf, die Bewertung zu löschen. Erfolgt dies nicht, so begründen Sie eine eigene Störerhaftung für Ihre Plattform. Denn als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beiträgt. Ein solcher Beitrag läge in der Verletzung Ihrer Prüfpflichten (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR 304/01 – Internet-Versteigerung I; BGH, Urteil vom 30.04.2008, Az. I ZR 73/05 – Internet-Versteigerung III; BGH, Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08 – Kinderhochstühle im Internet; BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Bei nicht vorgenommener Löschung wird dem Bewerter durch unsere IT Rechtkanzlei eine strafbewerte Unterlassungserklärung in Form einer Abmahnung zugeleitet. Wir hoffen, Sie können unserem Problem abhelfen und bitten um kurzfristige Bearbeitung und Rückbestätigung. Vielen Dank vorab. Weiteres Gerede, um Sie und mich einzuschüchtern, bis jetzt kam nichts von seinem Anwalt wegen der Bewertung auf anderen Portalen (die die Bewertung übrigens auch wieder veröffentlicht haben), da der wahrscheinlich selbst einsieht, dass bei solch einer sachlichen Bewertung nicht zu machen ist.

Nutzerreaktion
22.2.2020, 13:27

Kommt da jetzt eigentlich noch was oder sieht Ihr Anwalt ein, dass es zwecklos ist? Trustpilot hat die Bewertung nun ja leider auch wieder online geschaltet. Da müssen sie ja völlig rasend sein.