Bewertung IA0000519769 zu:Elektronik-Star

H
Holger
1 Bewertung
2.10.2012

am 10.12.2011 mikro hifi anlage bestellt, im juli 2012 anlage kaputt (liest keine cds mehr) kontakt mit shop aufgenommen in annahme ist ja ein garantiefall, wie überall sonnst auch mitarbeiterin genervt, und verlangt ein kostenpflichtiges gutachten waraus hervorgeht das der fehler schon vor kauf bestand, sonnst keine rücknahme alles im allem verkauft shop schrottware, dies weiß er schon im vorfeld und gibt keine garantie sondern nur gewährleistung, so das sich die beweißlast nach 6 monaten umkehrt

Antwort von Elektronik-Star
Leider kommt es immer wieder zu Mißverständnissen hinsichtlich Gewährleistung und Garantie. Eine Garantie gewährt grundsätzlich der Hersteller und nicht der Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer ist nur zur Gewährleistung verpflichtet. Hier gelten die einschlägigen Regelungen des Gewährleistungsrechtes. Die sogenannte Beweislastumkehr ist im §476 BGB erklärt. Insofern sind die Aussagen korrekt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Shopreaktion
4.10.2012, 10:10

Leider kommt es immer wieder zu Mißverständnissen hinsichtlich Gewährleistung und Garantie. Eine Garantie gewährt grundsätzlich der Hersteller und nicht der Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer ist nur zur Gewährleistung verpflichtet. Hier gelten die einschlägigen Regelungen des Gewährleistungsrechtes. Die sogenannte Beweislastumkehr ist im §476 BGB erklärt. Insofern sind die Aussagen korrekt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Nutzerreaktion
15.10.2012, 17:34

wer seine ware nicht länger wie sechs monate braucht, kann dort ruhig bestellen. wer sich an dem in deutschland geltenden standard gewöhnt hat, wird sich erschrecken wenn er dort bestellt.

Shopreaktion
16.10.2012, 12:58

Die Erbringung eines Nachweises stellt keine unüberwindliche und unvefüllbare Hürde da. Wir sehen hier keine Benachteilung des Käufers.