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Nach gerichtlichem Mahnverfahren endlich alles zurückbezahlt. Das ist die einzige Möglichkeit!
Nachtrag zu Lösung zum Beitrag vom 10.01.2025. Wie Sie von Exxpozed relativ sicher wieder zu Ihrem Geld kommen. Exxpozed: hat vor einigen Wochen über das gerichtlich schnelle Mahnverfahren die Hauptforderung zurückerstattet, die Mahngebühren des Amtsgerichtes jedoch nicht. In meinem ersten Bericht habe ich darüber ausführlich geschrieben.
Exxpozed hat jetzt auch die Kosten für den Mahnbescheid nach Weiterführung des gerichtlichen schnellen Mahnverfahrens am 18.02.2025 ebenfalls zurückerstattet. Zusätzliche Kosten sind dadurch nicht entstanden.
Das Amtsgericht Coburg hatte mir inzwischen unter anderem das Formular „Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids“ zugesendet. Etliche Angaben wurden vom Amtsgericht schon vorausgefüllt, soweit diese dem Amtsgericht bereits vorgelegen haben.
Wichtig ist jedenfalls, daß das Formular im Original an das Amtsgericht zurückgesendet wird. In diesem Formular habe ich dann unter dem Punkt „Zahlungen auf den Mahnbescheid“ angegeben, daß lediglich die Hauptforderung bezahlt worden ist.
Ferner habe ich in diesem Formular unter dem Punkt „Weitere Auslagen des Antragstellers …“ nur noch meine bisher nicht geforderten Kosten und ausgelegten Spesen (z.B. Couvert, Porto …) angegeben. Die 36,00 € für die vom Amtsgericht festgelegten Gebühren (Schreiben: Kostenrechnung (vom Amtsgericht Coburg) Punkt: „Zahlbetrag“ für den ursprünglichen Antrag mußte ich nicht mehr angeben, da die Kosten dem Amtsgericht bereits bekannt sind. Mehr mußte ich nicht ausfüllen.
Inzwischen hat Exxpozed auch das restliche Geld zurückbezahlt. Wäre das nicht geschehen, hat mir das Amtsgericht Coburg im Vorfeld telefonisch empfohlen, in dem zuvor zitieren „Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids“ in Zeile5 die Zahl 1 für „Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids soll vom Gerichtveranlaßt werden“ einzutragen.
Klar, in diesem Fall wären neue und zusätzliche Kosten angefallen, aber mit großem Aufwand wäre das auch nicht gewesen, wie mir laut telefonischer Auskunft das Amtsgericht Coburg mitgeteilt hat.
Auch hier gilt, daß man das Geld dafür natürlich vorstrecken muß, das man aber vom Beklagten / Antragsgegner wieder bekommt, soweit von diesem noch Geld einzutreiben ist. Da Exxpozed derzeit immer noch ein Ladengeschäft mit Versandhandel betreibt, gehe ich davon aus, daß die eine Menge Waren zum Veräußern vorrätig haben. Wenn man hingegen weiß, daß eh nichts mehr zu holen ist (Firma Pleite, Insolvent usw.), sollte man sich diesen Schritt mit den Kosten eintreiben natürlich überlegen. Aber im Fall von Exxpozed ist das Stand heute kein Problem, auch diese restliche Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Und nochmals: Die Leute beim Amtsgericht sind wirklich allesamt durchwegs sehr freundlich und sehr hilfsbereit. Bisher hat jedenfalls alles gestimmt, was mir das Amtsgericht mitgeteilt und empfohlen hat. Auch beim Amtsgericht Kempten sind allesamt sehr hilfsbereit, wenn es darum geht, die Forderung gegebenenfalls mittels Pfändung durchzusetzen bzw. einzutreiben. Vorgespräche hatte ich bereits mit diesen geführt.
Letztendlich haben meine Internetrecherchen ergeben, daß es Exxpozed hier nicht dazu kommen lassen will, daß jemand vom Gericht vor der Türe steht. Schließlich war erst 2023 der Vorwurf der Staatsanwaltschaft vom Betrug durch Exxpozed (warum auch immer) vom Tisch.
Ein altes Sprichwort sagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und eine Richterin oder einen Richter wollen die offensichtlich bei Exxpozed vermeiden. Wenn keiner gegen Exxpozed vorgeht, machen die bei Exxpozed wie bisher weiter. Die hoffen einfach, daß niemand soweit wie ich gehe. Sollte es doch mal Leute wie mich geben, zahlen die kurz vor Schluß. Wenn bei 10 Fällen (Geld wird nicht zurückbezahlt) nur einer gegen Exxpozed so wie ich vorgeht, ist das scheinbar ein „Erfolgsrezept“ für Exxpozed. Sportlichkeit und Kundenfreundlichkeit steht bei Exxpozed an unterster Stelle.
Resümee: Der wirklich relativ geringe Aufwand, gegen Exxpozed wie beschrieben vorzugehen, scheint sich zu lohnen und letztendlich buchstäblich auszuzahlen. Und alle, die in einem solchen Fall kein vereinfachtes Mahnverfahren einleiten, bekommen von Exxpozed einfach nichts zurückerstattet.
Wie immer.
Alles gut
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