Bewertung IA0000715806 zu:ZOXS GmbH

F
Finki
1 Bewertung
3.6.2013

Leider kein Positiv, sondern nur neutral aus folgendem aus meiner Sicht völlig unnötigem Grund: Nachdem ich von ZXOS einen fairen Ankaufspreis für mein Smartphone erhalten habe, wurde mir auch umgehend der Retour „Aufkleber“ für das versicherte DHL Paket zugeschickt. Nachdem das Paket abgegeben wurde, konnte ich am nächsten Tag bei der Sendungsverfolgung einsehen, dass mein Paket leider stark beschädigt wurde und sich deshalb die Zustellung verzögert. Diese Beschädigung teilte ich auch direkt ZXOS mit, verbunden mit dem Hinweis, den Schaden bei DHL zu reklamieren und ggfs. den Schaden in Rechnung zu stellen. Nachdem das Paket letztendlich doch noch ihr Ziel erreicht hatte, wurde von ZXOS eine berechtigte (!!!!) Abwertung von 21,59€ vorgenommen. Hier muss ich ZXOS ein wirkliches Lob aussprechen, wenn ich bedenke in welchem katastrophalen Zustand DHL mein Paket beschädigt bei ZXOS wahrscheinlich ausgeliefert hatte, hätte ich mit einer deutlich größeren Abwertung gerechnet. Im Klartext bedeutete mein finanzielle Schaden, genau die Summe der Abwertung. Somit hab ich ZXOS meine Bezahlung „freigegeben“ und schriftlich mitgeteilt, dass sie den Schaden (Differenz zum ursprünglichen Ankaufspreis) bitte bei DHL reklamieren mögen. Positiv: Die verringerte Betrag wurde umgehend per Überweisung auf mein Konto transferiert. Und jetzt kommen wir zum Kritikpunkt: NEGATIV: Der Schaden wurde nicht mit DHL reguliert im Gegenteil, mit Verweis auf das nicht mehr auffindbare Paket bzw. Handy wurde ich „abserviert“. Also, eigentlich für ZXOS schade, dass DHL einen Fehler macht, der zu Mehraufwand bei ZXOS führt, aber den Fehler von DHL dem Kunden in „Rechnung zu stellen“ (gemeint ist die geringere Bezahlung) empfinde ich als sehr unglückliche Handhabung der oben geschilderten Problematik. Dann brauche ich auch keinen versicherten Versand, wenn ja doch nicht in Anspruch genommen.

Antwort von ZOXS GmbH
Sehr verehrter Kunde, die Problematik in Ihrem Fall lag darin, dass Sie dem neuen Angebot zugestimmt haben und es nachträglich schwer ist noch etwas bezüglich Ihres Anliegen zu klären. Wenn ein Angebot akzeptiert wurde, gehen wir natürlich davon aus, dass wir es verkaufen können und alle "Fronten" geklärt sind. So sieht auch die rechtliche Lage aus. Darum schreiben wir bei einem neuen Angebot, dass Sie mit der Bestätigung einen gültigen Kaufvertrag eingehen. Nachträglich hätten wir bei der DHL nichts mehr reklamieren können, da der Karton nach dem bestätigten Angebot entsorgt und das Gerät frei zum Verkauf gegeben wird. Wir bitten um Verständnis und würden uns wünschen, wenn Sie eventuell noch einmal nachdenken und vielleicht doch zu einer positiven Erkenntnis kommen. Wir wünschen in jedem Fall eine sonnige Restwoche.
Shopreaktion
4.6.2013, 04:53

Sehr verehrter Kunde, die Problematik in Ihrem Fall lag darin, dass Sie dem neuen Angebot zugestimmt haben und es nachträglich schwer ist noch etwas bezüglich Ihres Anliegen zu klären. Wenn ein Angebot akzeptiert wurde, gehen wir natürlich davon aus, dass wir es verkaufen können und alle "Fronten" geklärt sind. So sieht auch die rechtliche Lage aus. Darum schreiben wir bei einem neuen Angebot, dass Sie mit der Bestätigung einen gültigen Kaufvertrag eingehen. Nachträglich hätten wir bei der DHL nichts mehr reklamieren können, da der Karton nach dem bestätigten Angebot entsorgt und das Gerät frei zum Verkauf gegeben wird. Wir bitten um Verständnis und würden uns wünschen, wenn Sie eventuell noch einmal nachdenken und vielleicht doch zu einer positiven Erkenntnis kommen. Wir wünschen in jedem Fall eine sonnige Restwoche.