Bewertung I03666495 zu:yourXpert

F
Fragesteller
1 Bewertung
8.11.2022

Ich habe am 30.06.2022 über yourXpert eine Akteneinsicht für 90 EUR beauftragt. Das sowas ein paar Wochen dauert, sehe ich ja auch ein. Aber es vergingen Monate und nichts passierte. Ich fragte dann unverbindlich über den Stand der Akteneinsicht nach, die Antwort dazu "sowas kann dauern". Das war auch alles, was soll ich dazu sagen...... Heute am 08.11.2022 fragte ich erneut nach, da Monate vergingen und ich bis heute keine Akteneinsicht erhielt, welches über einen Rechtsanwalt lief…. Schon sehr komisch sowas oder ? Eine Begründung der zuständigen Behörde bzgl. einer Anfrage auf Akteneinsicht wäre das mindeste gewesen. Ich denke, dass ich mit meiner Meinung hier nicht alleine stehe, ist aber auch Egal. Daraufhin habe ich mich an den Service von yourExpert gewendet, dass kann es doch nicht sein...... Ergebnis >> Nun soll ich noch 29 EUR für eine Erinnerung bezahlen, damit es in meiner Sache weitergeht! Um nun endlich eine Antwort bzgl. einer Anfrage, welche ja noch offen steht, zu erhalten, soll ich weitere 29 EUR bezahlen? Was ist das dann, eine Abzocke oder ist es eine Inkompetenz auf Kosten des Kunden?

Antwort von yourXpert
Sehr geehrte*r Ratsuchende, danke für Ihre Bewertung, die leider nicht so ausgefallen ist, wie wir uns das wünschen. Die Akteneinsicht wurde direkt nach Auftragsvergabe eingereicht. Die Akteinsicht wurde innerhalb von 24 Stunden beantragt, darüber wurden Sie unterrichtet und lobten den schnellen Einsatz per Kommentar. Die weitere Leistung, also die Einschätzung zum Akteninhalt kann erst erfolgen, wenn diese vorliegt. In dem gebuchten Preis sind keine Erinnerungsschreiben an die Staatsanwaltschaft als Leistung mit enthalten, das können Sie gern auf unserer Webseite nachlesen. Ihre Expertin hat dies von sich aus vor einigen Wochen bereits getan, kostenfrei und aus Kulanz, das haben Sie in Ihrer Bewertung bedauerlicherweise nicht erwähnt. Wir verstehen Ihren Unmut gegenüber der Staatsanwaltschaft, Sie können aber keine Leistungen einfordern, die nicht im Preis enthalten sind. Und wir weisen weiter darauf hin, dass wir die Bearbeitungszeiten von Staatsanwaltschaften nicht beeinflussen können. Ihr yourXpert Kundenservice
Shopreaktion
11.11.2022, 13:11

Sehr geehrte*r Ratsuchende, danke für Ihre Bewertung, die leider nicht so ausgefallen ist, wie wir uns das wünschen. Die Akteneinsicht wurde direkt nach Auftragsvergabe eingereicht. Die Akteinsicht wurde innerhalb von 24 Stunden beantragt, darüber wurden Sie unterrichtet und lobten den schnellen Einsatz per Kommentar. Die weitere Leistung, also die Einschätzung zum Akteninhalt kann erst erfolgen, wenn diese vorliegt. In dem gebuchten Preis sind keine Erinnerungsschreiben an die Staatsanwaltschaft als Leistung mit enthalten, das können Sie gern auf unserer Webseite nachlesen. Ihre Expertin hat dies von sich aus vor einigen Wochen bereits getan, kostenfrei und aus Kulanz, das haben Sie in Ihrer Bewertung bedauerlicherweise nicht erwähnt. Wir verstehen Ihren Unmut gegenüber der Staatsanwaltschaft, Sie können aber keine Leistungen einfordern, die nicht im Preis enthalten sind. Und wir weisen weiter darauf hin, dass wir die Bearbeitungszeiten von Staatsanwaltschaften nicht beeinflussen können. Ihr yourXpert Kundenservice