Bewertung I02868141 zu:yourXpert

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23.1.2020

Bewertung ist etwas oberflächlich und schwierig für den Laien formuliert. Ähnelt sehr einer Suchmaschine nach Eingabe

Antwort von yourXpert
Sehr geehrte*r Ratsuchende*r, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns und unsere Dienstleistung zu bewerten. Wir bedauern sehr, dass Sie mit Ihrem Auftrag bei yourXpert nicht zufrieden waren. Wir haben Ihren Auftrag überprüft und festgestellt, dass Ihr Rechtsexperte diesen vollumfänglich und korrekt bearbeitet hat. Die Bewertungen von Arbeitszeugnissen erfolgt bei yourXpert immer individuell. Allerdings wird immer Bezug auf die aktuellsten arbeitsmarktüblichen Normen für die Aufschlüsselung nach Noten genommen. Da bestimmte Formulierungen immer als Code für eine bestimmte Note gelten, kann es sein, dass sich die Bewertung wie durch eine Suchmaschine erstellt anhört. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie nennen in Ihrer Shopauskunft-Bewertung auch den Punkt, dass Sie die Bewertung Ihres Rechtsexperten schwierig fanden. Allerdings haben Sie leider bislang nicht die Rückfrage&Kommentar-Funktion dazu genutzt, um Kontatk mit Ihrem Rechtsexperten aufzunehmen. Diese Funktion steht Ihnen in Ihrem yourXpert-Account unter Ihrem Auftrag jedoch jederzeit zur Verfügung, um Rückfragen und Missverständnisse persönlich mit Ihrem Experten zu klären. Dies können Sie gerne nachholen, falls Sie die Funktion bislang übersehen haben sollten. Die Beantwortung von Rückfragen ist auch im Nachhinein noch möglich. Mit freundlichen Grüßen Kundenservice yourXpert GmbH