Bewertung I02851210 zu:TOMS-Car-HiFi

H
Helmuth111
1 Bewertung
27.12.2019, 15:52

Die schlechten Erfahrung vieler Bewerter--auch von weiteren Plattformen, auf welchen der Händler bewertet wurde---kann ich nur bestätigen. Der "Online-Händler", hat offenbar ein neurotisches Verhältnis zu berechtigter Kritik, und glaubt zu allem Überfluss auch noch er würde über irgendeine nennenswerte "Qualifikation" verfügen....Nachdem er mir---nach meiner berechtigten Kritik an seinem "Geschäftsgebaren" [hier: Versandberechnung für 2 separat gewünschte Lieferungen, die er ZUSAMMEN zu einem späteren Termin an eine von mir nicht gewünschte/gewählte Lieferadresse versenden wollte]---per E-Mail die Stornierung der beiden Bestellungen anbot [am 26.12.19 um 10:02 Uhr und dann nochmals um 10:28 Uhr desselben Tages] hatte ich per Mail-Rückantwort vom 26.12.2019 um 10:35 Uhr meine Bestellungen in der Tat storniert. Als sich der Shop-Betreiber dann mit dieser für ihn offenbar unbequemen REALITÄT konfrontiert sah, wollte er die Gültigkeit meines Stornierungsersuchens wegen "besonderer AGBs bei Fernabsatzverträgen" infrage stellen, OBSCHON ER MIR WENIGE MINUTEN ZUVOR DIE STORNIERUNG NOCH SELBST ANBOT.....Die von ihm erwähnten "AGBs" sind nicht kompatibel mit den aktuellen Gesetzen zum Verbraucherschutz, und existieren offenbar nur im "Cyber Space" seines Rechtswidrigkeiten duldenden Verkäufer-Gehirns, UND SONST NIRGENDWO. Ich habe meine Auftragsstornierung per Mail mit einem postalisch zuzustellenden Stornierungsschreiben ergänzt, und auch die für die Entgegennahme der Zahlung auf sein Konto involvierten Geschäftsbanken benachrichtigt, damit er sich nicht erdreistet mir einen gänzlich unerwünschten "Kundenservice" aufzuzwingen, den ich ebenso wie die hier mitbewertenden und anderen unzufriedenen Kritiker NOTWENDIGERWEISE als "MISERABEL" einstufen muss.....

Antwort von TOMS-Car-HiFi
Bewerter scheint Mitbewerber zu sein, der bei uns bestellt hat, und absichtlich widerrufen hat. Stornierung sofort ausgeführt. Rückzahlung bereits erfolgt. Bewerter veröffentlicht ohne jegliche Zustimmung Zitate, sowie Emails und gibt mehrfach Bewertungen ab, welche gemäß TMG strafbar sind- Die Bewertung ist demnach gemäß BGB mit sofortiger Wirkung zu entfernen.
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Sehr geehrte Damen und Herren, wir schreiben Ihnen wegen der für unsere Unternehmen auf Ihrem Portal veröffentlichten Rezension. Der Verfasser gibt für uns eine 1-Sterne Bewertung ab, nennt aber keine Gründe. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Meinungsäußerung, die nicht mehr den grundrechtlichen Schutz aus Artikel 5 GG genießt. Es sei darauf hingewiesen, dass Bewertungen ohne Begründung mit nur einem oder zwei Sternen grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bzw. dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und gelöscht werden müssen (Landgericht Lübeck, 13.06.2018, Az.: 9 O 59/17). War der Bewerter überhaupt nicht Kunde bei dem bewerteten Unternehmen, so ist ihm eine derartige Meinungsäußerung allein deshalb untersagt (LG Frankenthal 18.9.2018, 6 O 39/18). Da ohne Bewertungstext und unter einem offensichtlich keinen echten Personennamen repräsentierenden Nickname bewertet wurde, kann unsererseits die Bewertung keinem Kunden zugeordnet werden, weshalb erstmal bezweifelt werden muss, dass der Verfasser der Bewertung überhaupt jemals Leistungen von unserem Unternehmen in Anspruch genommen hat. Es lässt sich damit weder ein potenzieller Fehler im Geschäftsbetrieb identifizieren, noch mit letzter Sicherheit sagen, dass es tatsächlich einen Anlass für die Negativbewertung gegeben hat. Uns muss daher nach hiesiger Auffassung hier ein Anspruch auf Löschung der Bewertung gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m § 1004 BGB zustehen, da die Bewertung einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Sie sind als Host-Provider nach § 10 TMG verantwortlich dafür, die Löschung vorzunehmen, da spätestens mit dieser Mitteilung Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte besteht. Wir fordern Sie hierdurch also auf, die Bewertung zu löschen. Erfolgt dies nicht, so begründen Sie eine eigene Störerhaftung für Ihre Plattform. Denn als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beiträgt. Ein solcher Beitrag läge in der Verletzung Ihrer Prüfpflichten (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR 304/01 – Internet-Versteigerung I; BGH, Urteil vom 30.04.2008, Az. I ZR 73/05 – Internet-Versteigerung III; BGH, Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08 – Kinderhochstühle im Internet; BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Bei nicht vorgenommener Löschung wird dem Bewerter durch unsere IT Rechtkanzlei eine strafbewerte Unterlassungserklärung in Form einer Abmahnung zugeleitet. Wir hoffen, Sie können unserem Problem abhelfen und bitten um kurzfristige Bearbeitung und Rückbestätigung. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team von TOMS CAR HIFI
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Wie bereits mitgeteilt: Bewerter scheint Mitbewerber zu sein, der bei uns bestellt hat, und absichtlich widerrufen hat. Stornierung sofort ausgeführt. Rückzahlung bereits erfolgt. Bewerter veröffentlicht ohne jegliche Zustimmung Zitate, sowie Emails und gibt mehrfach Bewertungen ab, welche gemäß TMG strafbar sind- Die Bewertung ist demnach gemäß BGB mit sofortiger Wirkung zu entfernen.
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Wir haben bereits mitgeteilt dass die Schilderung von Herrn John falsch ist und mit Unwahren Aussagen sogar urheberrechtlich geschützten Textstellen gespickt wurde. Die Bewertung ist demnach rechtwidrig in Ihrem Portal online eingetragen Sofern Sie die Bewertung nicht umgehend entfernen werden wir gegen Shopauskunft klagen (müssen). Wir teilten bereits mit: Sehr geehrte Damen und Herren, wir schreiben Ihnen wegen der für unsere Unternehmen auf Ihrem Portal veröffentlichten Rezension. Der Verfasser gibt für uns eine 1-Sterne Bewertung ab, nennt aber keine Gründe. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Meinungsäußerung, die nicht mehr den grundrechtlichen Schutz aus Artikel 5 GG genießt. Es sei darauf hingewiesen, dass Bewertungen ohne Begründung mit nur einem oder zwei Sternen grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bzw. dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und gelöscht werden müssen (Landgericht Lübeck, 13.06.2018, Az.: 9 O 59/17). War der Bewerter überhaupt nicht Kunde bei dem bewerteten Unternehmen, so ist ihm eine derartige Meinungsäußerung allein deshalb untersagt (LG Frankenthal 18.9.2018, 6 O 39/18). Da ohne Bewertungstext und unter einem offensichtlich keinen echten Personennamen repräsentierenden Nickname bewertet wurde, kann unsererseits die Bewertung keinem Kunden zugeordnet werden, weshalb erstmal bezweifelt werden muss, dass der Verfasser der Bewertung überhaupt jemals Leistungen von unserem Unternehmen in Anspruch genommen hat. Es lässt sich damit weder ein potenzieller Fehler im Geschäftsbetrieb identifizieren, noch mit letzter Sicherheit sagen, dass es tatsächlich einen Anlass für die Negativbewertung gegeben hat. Uns muss daher nach hiesiger Auffassung hier ein Anspruch auf Löschung der Bewertung gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m § 1004 BGB zustehen, da die Bewertung einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Sie sind als Host-Provider nach § 10 TMG verantwortlich dafür, die Löschung vorzunehmen, da spätestens mit dieser Mitteilung Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte besteht. Wir fordern Sie hierdurch also auf, die Bewertung zu löschen. Erfolgt dies nicht, so begründen Sie eine eigene Störerhaftung für Ihre Plattform. Denn als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beiträgt. Ein solcher Beitrag läge in der Verletzung Ihrer Prüfpflichten (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR 304/01 – Internet-Versteigerung I; BGH, Urteil vom 30.04.2008, Az. I ZR 73/05 – Internet-Versteigerung III; BGH, Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08 – Kinderhochstühle im Internet; BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Bei nicht vorgenommener Löschung wird dem Bewerter durch unsere IT Rechtkanzlei eine strafbewerte Unterlassungserklärung in Form einer Abmahnung zugeleitet. Wir hoffen, Sie können unserem Problem abhelfen und bitten um kurzfristige Bearbeitung und Rückbestätigung. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team von TOMS CAR HIFI
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Sofern Sie die Bewertung als Shopauskunft Portal nicht offline nehmen erhalten Sie ins dieser sowie der zweiten Angelegenheit ein Abmahnschreiben unserer IT Rechtkanzlei in München. Als Frist zur Löschung der vorgenannten Bewertung haben wir uns den 29.01.2020 notiert.
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Sofern Sie die Bewertung als Shopauskunft Portal nicht offline nehmen erhalten Sie ins dieser sowie der zweiten Angelegenheit ein Abmahnschreiben unserer IT Rechtkanzlei in München. Als Frist zur Löschung der vorgenannten Bewertung haben wir uns den 29.01.2020 notiert.
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Es werden urheberechtlich geschützte Emails veröffentlicht und zitiert. Zudem ohne Zustimmung Namen veröffentlicht. Grundsätzlich freuen wir uns über jede Beurteilung unserer Leistungen und ziehen daraus wertvolles Feedback. Insbesondere Anregungen und fundierte Kritiken tragen dazu bei, dass wir unsere Servicequalitäten stetig verbessern können. Dass wir Sie dem Tenor Ihrer Bewertung nach nicht zufriedenstellen konnten, tut uns Leid, müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass wir diese unter Berufung auf unser allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht hinnehmen werden. Überschreitet der Aussagegehalt einer Rezension die Grenzen der Meinungsfreiheit durch unsachliche Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder sonstige unveranlasste diffamierende Ausdrücke, handelt der Verfasser rechtswidrig und verletzt in unzulässiger Weise die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Diesem steht sodann ein Beseitigungsanspruch aus §823 Abs.1 BGB i.V.m. §1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu. Eine interne Rechtsprüfung hat ergeben, dass Ihrer(en) Bewertung(en) ein rechtswidriger, ehrverletzender Aussagegehalt zukommt. Die oben zitierte Formulierung stellt eine unerlaubte Tatsachenbehauptung, Schmähkritik bzw. Formalbeleidigung dar, für die nach objektiver Sachlage kein Anlass bestand. Wie unsere Aufzeichnungen und die uns vorliegenden Nachweise belegen, findet Ihre Äußerung keine Stütze in den tatsächlichen Begebnissen. Mit Ihrer Rezension greifen Sie sowohl in unser Persönlichkeitsrecht als auch in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, in rechtswidriger Weise ein. Aus diesem Grunde steht uns ein sog. quasi-negatorischer Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Sie zu, nach §§ 823, 1004 BGB analog. Wir sehen uns somit berechtigt, Sie um die Löschung Ihrer Bewertung(en) zu bitten, und fordern Sie hiermit dazu auf, die Entfernung(en) in sämtlichen Portalen bis spätestens zum 31.01.2020
Antwort von TOMS-Car-HiFi
Es werden urheberechtlich geschützte Emails veröffentlicht und zitiert. Zudem ohne Zustimmung Namen veröffentlicht. Grundsätzlich freuen wir uns über jede Beurteilung unserer Leistungen und ziehen daraus wertvolles Feedback. Insbesondere Anregungen und fundierte Kritiken tragen dazu bei, dass wir unsere Servicequalitäten stetig verbessern können. Dass wir Sie dem Tenor Ihrer Bewertung nach nicht zufriedenstellen konnten, tut uns Leid, müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass wir diese unter Berufung auf unser allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht hinnehmen werden. Überschreitet der Aussagegehalt einer Rezension die Grenzen der Meinungsfreiheit durch unsachliche Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder sonstige unveranlasste diffamierende Ausdrücke, handelt der Verfasser rechtswidrig und verletzt in unzulässiger Weise die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Diesem steht sodann ein Beseitigungsanspruch aus §823 Abs.1 BGB i.V.m. §1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu. Eine interne Rechtsprüfung hat ergeben, dass Ihrer(en) Bewertung(en) ein rechtswidriger, ehrverletzender Aussagegehalt zukommt. Die oben zitierte Formulierung stellt eine unerlaubte Tatsachenbehauptung, Schmähkritik bzw. Formalbeleidigung dar, für die nach objektiver Sachlage kein Anlass bestand. Wie unsere Aufzeichnungen und die uns vorliegenden Nachweise belegen, findet Ihre Äußerung keine Stütze in den tatsächlichen Begebnissen. Mit Ihrer Rezension greifen Sie sowohl in unser Persönlichkeitsrecht als auch in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, in rechtswidriger Weise ein. Aus diesem Grunde steht uns ein sog. quasi-negatorischer Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Sie zu, nach §§ 823, 1004 BGB analog. Wir sehen uns somit berechtigt, Sie um die Löschung Ihrer Bewertung(en) zu bitten, und fordern Sie hiermit dazu auf, die Entfernung(en) in sämtlichen Portalen bis spätestens zum 31.01.2020
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—Bewertungsdetails angepasst (29.12.2019)
Antwort von
Ich würde mich ALS BEKENNENDER ELITE-AKADEMIKER niemals auf das banale intellektuelle NIVEAU eines "Merchandise Peddlers" bzw. Händlers herablassen---der das primitive Geschäftsmodell "buy low and sell high" zu implementieren versucht---und deshalb ist der Vorwurf von Thomas Seifert [dass ich ein "Mitbewerber" sei] einfach nur absurd. Ich habe alle Korrespondenzen unter der geschäftlichen/persönlichen E-Mail-Adresse von Seifert gespeichert, und kann ALLE IN MEINER BEWERTUNG GEMACHTEN ANGABEN SCHRIFTLICH BELEGEN. Meine Bestellung vom 23.12.2019 wurde am 26.12.2019 wirkungsvoll storniert, nachdem ich auch die relevanten Geschäftsbanken von Seifert in Kenntnis gesetzt hatte. Der Händler ist rotzfrech und anmaßend und meine diesbezügliche Shop-Bewertung ist nicht nur authentisch, sondern auch kompatibel mit den Wahrnehmungen anderer Kunden.
Antwort von
Die Aussage zum "Mitbewerber" ist eine glatte Beleidigung. Der Händler Toms Car HiFi hat wegen seines unverschämten Verhaltens gegenüber Kunden eine ganze Serie von REALEN und FAKTEN-GETREUEN BEWERTUNGEN ERHALTEN. Ich habe meine Bestellung am 23.12.2019 aufgegeben und am 26.12.2019 storniert. Auch die mit Toms Car HiFi zusammen arbeitende Bank in Nürnberg hat die Stornierung bestätigt und meine Stornierungsmotive als legitim anerkannt. Die unterstellte "Absicht" ist natürlich Unsinn, denn sonst hätte ich nicht den Kaufpreis für die Vertikalhalterung des bestellten Radarwarners auf das Volksbank-Konto des Händlers überwiesen. Der Händler hat dann nachweislich diesen Kaufpreis auf das Quellenkonto zurück überwiesen (am 30.12.2019). Und die Bank in Nürnberg hat mir schriftlich bestätigt dass sie den prinzipiellen Kaufpreis des Radarwarners wegen der Stornierung 3 Tage nach dem Kauf nicht an den Händler überweisen wird. Die während der 3-tägigen E-Mail Korrespondenz mit dem Händler vom Händler abgegebenen Kommentare haben Anlass zu meiner Stornierung gegeben, und ich habe danach bemerkt, dass andere Kunden ähnlich unzufrieden mit dem Kundenservice des Händlers waren
Antwort von
Der Shop Betreiber von Tom's HiFi ist nach wie vor nicht in der Lage DIE REALITÄTEN seiner abscheulichen Kundenbehandlung zu akzeptieren, und wenn es wirklich einen legitimen RECHTLICHEN EINWAND zu meiner realistischen Bewertung geben würde, dann hätte er längst versucht die legalen RECHTLICHEN MITTEL (Verfahren vor dem zuständigen Zivilgericht) auszuschöpfen. Dies ist jedoch mitnichten der Fall, denn der Shop-Betreiber weiß ganz genau, dass ich seine ungültigen Einwände und die seines ggfls. zu beauftragenden Jurakursabsolventen KOSTENPFLICHTIG ABWEISEN werde, weil ich ihm im Laufe einer Gerichtsverhandlung die sprichwörtlichen LEVITEN lesen würde. Der Shop Betreiber von Tom's HiFi hat nicht nur auf DIESEM Bewertungsportal, sondern auch auf anderen Bewertungsportalen VIELE MANGELHAFTE BEWERTUNGEN ERHALTEN, die ein Spiegelbild seiner widerwärtigen Kundenbehandlung sind. So hat er gebrauchte Artikel als NEU verkauft. und Kunden bei rechtskonformer Rücksendung von gekauften Artikel illegalerweise mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sowie Teilbeträge vom Kaufpreis widerrechtlich einbehalten. Mit freundlichen Grüßen, Helmuth John
Antwort von
Der bundesweit mit MANGELHAFT-BEWERTUNGEN "ausgezeichnete" Shop-Betreiber ist bekannt für solche irrationalen Drohungen, welche die GRUNDLOSE Einschüchterung von legitimen, und mit dem Kundenservice von Toms Car HiFi unzufriedenen Kunden beabsichtigen. Ich habe mit meiner Bewertung meine REALEN Erfahrungen mit Toms Car HiFi wiedergegeben, und alle Angaben sind über meine gespeicherten Mails verifizierbar. Der Shop-Betreiber weiß genau, dass er nicht die geringsten Chancen hat, mich im Zuge einer "Abmahnung" oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Löschung meiner REALEN BEWERTUNG zu zwingen. Ich lasse mir keine Fristen setzen, und bin immun gegenüber irrationalen Drohungen, sodass ich künftige Mahnungen oder gar Klagen zur UNWIRKSAMKEIT abstrafen, UND KOSTENPFLICHTIG ABWEISEN WERDE. Der vermeintlichen Münchner IT Rechtskanzlei werde ich mit akkumulierten Beweisdokumenten die sprichwörtlichen Leviten lesen. Wenn das Anliegen des Shop-Betreibers wirklich legitim wäre, dann würde er nicht mit der fortgesetzten Meldung von angeblichen "Rechtsverstößen" seine Zeit verschwenden. Die sukzessive vorgetragenen Anwaltsdrohungen habe keine juristische Relevanz, sodass der Shopbetreiber von Toms Car HiFi in wirkungsloser Manier ein ums andere Mal die Fristen zur Löschung der legitimen Bewertung in die Zukunft verschiebt. Bei mir jedoch OHNE JEDEN ERFOLG....Ich lasse mich nicht von irrationalen und unberechtigten Drohungen einschüchtern.
Nutzerreaktion
29.12.2019, 11:09

—Bewertungsdetails angepasst (29.12.2019)

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2.1.2020, 11:31

Ich würde mich ALS BEKENNENDER ELITE-AKADEMIKER niemals auf das banale intellektuelle NIVEAU eines "Merchandise Peddlers" bzw. Händlers herablassen---der das primitive Geschäftsmodell "buy low and sell high" zu implementieren versucht---und deshalb ist der Vorwurf von Thomas Seifert [dass ich ein "Mitbewerber" sei] einfach nur absurd. Ich habe alle Korrespondenzen unter der geschäftlichen/persönlichen E-Mail-Adresse von Seifert gespeichert, und kann ALLE IN MEINER BEWERTUNG GEMACHTEN ANGABEN SCHRIFTLICH BELEGEN. Meine Bestellung vom 23.12.2019 wurde am 26.12.2019 wirkungsvoll storniert, nachdem ich auch die relevanten Geschäftsbanken von Seifert in Kenntnis gesetzt hatte. Der Händler ist rotzfrech und anmaßend und meine diesbezügliche Shop-Bewertung ist nicht nur authentisch, sondern auch kompatibel mit den Wahrnehmungen anderer Kunden.

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2.1.2020, 17:40

Die Aussage zum "Mitbewerber" ist eine glatte Beleidigung. Der Händler Toms Car HiFi hat wegen seines unverschämten Verhaltens gegenüber Kunden eine ganze Serie von REALEN und FAKTEN-GETREUEN BEWERTUNGEN ERHALTEN. Ich habe meine Bestellung am 23.12.2019 aufgegeben und am 26.12.2019 storniert. Auch die mit Toms Car HiFi zusammen arbeitende Bank in Nürnberg hat die Stornierung bestätigt und meine Stornierungsmotive als legitim anerkannt. Die unterstellte "Absicht" ist natürlich Unsinn, denn sonst hätte ich nicht den Kaufpreis für die Vertikalhalterung des bestellten Radarwarners auf das Volksbank-Konto des Händlers überwiesen. Der Händler hat dann nachweislich diesen Kaufpreis auf das Quellenkonto zurück überwiesen (am 30.12.2019). Und die Bank in Nürnberg hat mir schriftlich bestätigt dass sie den prinzipiellen Kaufpreis des Radarwarners wegen der Stornierung 3 Tage nach dem Kauf nicht an den Händler überweisen wird. Die während der 3-tägigen E-Mail Korrespondenz mit dem Händler vom Händler abgegebenen Kommentare haben Anlass zu meiner Stornierung gegeben, und ich habe danach bemerkt, dass andere Kunden ähnlich unzufrieden mit dem Kundenservice des Händlers waren

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16.1.2020, 19:32

Der Shop Betreiber von Tom's HiFi ist nach wie vor nicht in der Lage DIE REALITÄTEN seiner abscheulichen Kundenbehandlung zu akzeptieren, und wenn es wirklich einen legitimen RECHTLICHEN EINWAND zu meiner realistischen Bewertung geben würde, dann hätte er längst versucht die legalen RECHTLICHEN MITTEL (Verfahren vor dem zuständigen Zivilgericht) auszuschöpfen. Dies ist jedoch mitnichten der Fall, denn der Shop-Betreiber weiß ganz genau, dass ich seine ungültigen Einwände und die seines ggfls. zu beauftragenden Jurakursabsolventen KOSTENPFLICHTIG ABWEISEN werde, weil ich ihm im Laufe einer Gerichtsverhandlung die sprichwörtlichen LEVITEN lesen würde. Der Shop Betreiber von Tom's HiFi hat nicht nur auf DIESEM Bewertungsportal, sondern auch auf anderen Bewertungsportalen VIELE MANGELHAFTE BEWERTUNGEN ERHALTEN, die ein Spiegelbild seiner widerwärtigen Kundenbehandlung sind. So hat er gebrauchte Artikel als NEU verkauft. und Kunden bei rechtskonformer Rücksendung von gekauften Artikel illegalerweise mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sowie Teilbeträge vom Kaufpreis widerrechtlich einbehalten. Mit freundlichen Grüßen, Helmuth John

Nutzerreaktion
22.1.2020, 11:24

Der bundesweit mit MANGELHAFT-BEWERTUNGEN "ausgezeichnete" Shop-Betreiber ist bekannt für solche irrationalen Drohungen, welche die GRUNDLOSE Einschüchterung von legitimen, und mit dem Kundenservice von Toms Car HiFi unzufriedenen Kunden beabsichtigen. Ich habe mit meiner Bewertung meine REALEN Erfahrungen mit Toms Car HiFi wiedergegeben, und alle Angaben sind über meine gespeicherten Mails verifizierbar. Der Shop-Betreiber weiß genau, dass er nicht die geringsten Chancen hat, mich im Zuge einer "Abmahnung" oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Löschung meiner REALEN BEWERTUNG zu zwingen. Ich lasse mir keine Fristen setzen, und bin immun gegenüber irrationalen Drohungen, sodass ich künftige Mahnungen oder gar Klagen zur UNWIRKSAMKEIT abstrafen, UND KOSTENPFLICHTIG ABWEISEN WERDE. Der vermeintlichen Münchner IT Rechtskanzlei werde ich mit akkumulierten Beweisdokumenten die sprichwörtlichen Leviten lesen. Wenn das Anliegen des Shop-Betreibers wirklich legitim wäre, dann würde er nicht mit der fortgesetzten Meldung von angeblichen "Rechtsverstößen" seine Zeit verschwenden. Die sukzessive vorgetragenen Anwaltsdrohungen habe keine juristische Relevanz, sodass der Shopbetreiber von Toms Car HiFi in wirkungsloser Manier ein ums andere Mal die Fristen zur Löschung der legitimen Bewertung in die Zukunft verschiebt. Bei mir jedoch OHNE JEDEN ERFOLG....Ich lasse mich nicht von irrationalen und unberechtigten Drohungen einschüchtern.