Einen Artikel im Onlineshop als "lieferbar" anzubieten, der de fakto nicht mehr und schon gar nicht kurzfristig lieferbar ist kann ich nicht anders als unseriös benennen, zumal bereits mehrfach gleichartige Kundenbewertungen auf Shopauskunft.de vorliegen. Einen Großteil meiner Einkäufe erledige ich aus Zeitgründen online. Onlineshopping ist Vertrauenssache, weil der Käufer und Kunde letztlich keine Möglichkeit zur Prüfung der Ware wie beim Kauf im Ladengeschäft hat. Vor allem ist Onlineshopping jedoch Vertrauenssache, weil Sie als Händler wie selbstverständlich die Bezahlung der Ware(n) durch den Käufer erwarten, bevor diese überhaupt zum Versand kommt, auch auf meine Gefahr, daß sie wie in meinem Fall niemals zum Versand kommen wird - bewußt oder unbewußt. In meinem Fall war der gekaufte und bezahlte Artikel nicht lieferbar. Es bedurfte meiner wiederholten Aufforderung zur Rückerstattung meiner - von vorn herein völlig sinnlosen - Vorkassezahlung über einen Zeitraum von 29 Tagen bis letztlich hin zur Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, bevor Sie tätig wurden. Zureffend ist, das die gesetzliche Frist bis zur fälligen Erstattung des Kaufpreises 30 Tage beträgt. Sie haben also durchaus das verbriefte Recht, sich mit der Rückzahlung die entsprechende Zeit zu lassen. Was Sie aber nicht haben, ist ein Grund, die Erstattung so lange zurück zu halten - für die Aus- und offenbare Überlastung Ihres Unternehmes, die angeblich die Rückerstattung verzögert haben soll, machen Sie bitte nicht mich als ohnehin schon enttäuschten Kunden haftbar. Sie konnten nicht wie bei Vertragsabschluß vorgegeben Ihren Teil des Kaufvertrags erfüllen noch scheinen Sie ein Interesse daran zu haben, durch unbürokratische und schnelle Kaufpreiserstattung und dem damit verbundenen "Geradebiegen" Ihres Unvermögens dem Kunden die Flexibilität zu geben, sich anderweitig seinen Kaufwunsch zu erfüllen. Aus dieser Perspektive denke ich, daß meine Shopbewertung nicht anders ausfallen kann und vielleicht noch zu gut ausgefallen ist.
23.01.2013