Bewertung IA0000010633 zu:Specialpoint
A
AGehlen1 Bewertung8.10.2008
Ich habe bei Special Point eine Kompaktanlage bestellt und wollte sie zurückschicken. Dies sei leider nicht möglich, da ich nicht als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches bestellt hätte. Tatsächlich habe ich aus Bequemlichkeit als Rechnungs- u. Lieferanschrift die Firma angegeben. Das war mein Fehler und gesetzlich ist Special Point im Recht. Ich habe die Ware jedoch für mich privat bestellt, was daran zu erkennen ist, dass ich die Vorauskasse von meinem Privatkonto geleistet habe. Special Point pocht auf ihr Recht und zeigt sich nicht kulant. Der Umsatz von 260 EUR scheint es wert zu sein, einen Kunden zu verärgern und somit zu verlieren...
Antwort von Specialpoint
Der Käufer hat im zweiseitigen Geschäftsabschluss kein Widerrufsrecht, sofern die vereinbarten Regularien nicht verletzt wurden - dies ist hier nicht der Fall.
MfG
R.Oswald
Specialpoint GmbH
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Shopreaktion
14.10.2008, 15:18
14.10.2008, 15:18
Der Käufer hat im zweiseitigen Geschäftsabschluss kein Widerrufsrecht, sofern die vereinbarten Regularien nicht verletzt wurden - dies ist hier nicht der Fall.
MfG
R.Oswald
Specialpoint GmbH