Bewertung I02134338 zu:ShopAuskunft.de

Shopreaktion
17.6.2016, 10:55

Lieber Bewerter, bei der Bearbeitung von Bewertungen halten wir uns nur an deutsches Recht. Generell sind Bewertungen weitreichend durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz erlaubt. Diessem Grundsatz folgend, veröffentlichen wir alle Bewertungen. Dennoch sind Bewertungen kein rechtsfreier Raum. Es gibt Gesetze im Strafgesetzbuch, die die Meinungsfreiheit einschränken. Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung (StGB §185-§187). Weist uns ein Shop darauf hin, dass gegen diese Gesetze verstoßen wird, sind wir gezwungen zu reagieren. Wir versuchen dann beim Bewerter nachzufragen, was es genau damit auf sich hat. Vor allem bei Tatsachen sollte der Bewerter auch in der Lage sein, diese notfalls nachzuweisen. Diese Vorgehensweise haben wir uns so auch nicht einfach ausgedacht, sondern auch hier halten wir uns an die gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen der prozessualen Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches kehrt sich die Beweislast um. Werden Tatsachen behauptet, die der Shop als falsch ansieht, muss ein Bewerter in der Lage sein, diese zu beweisen. In Ihrem konkreten Fall haben Sie statt einer Bewertung über uns eine Service-Anfrage an den Shop gestellt und ein neues Teil sowie Schadenersatz gefordert. Auch haben Sie personenbezogene Daten wie Ihre Mailadresse, PayPal Account veröffentlicht. Abschließend kündigen Sie an, einen Anwalt einschalten zu wollen. Dafür ist Shopauskunft nicht gedacht. Klären Sie Ihr Problem direkt mit dem Shop. Nutzen Sie dazu auch gerne einen Anwalt. Gerne können Sie im Anschluss Ihre Erfahrungen mit anderen Usern teilen und wir veröffentlichen Ihre Meinung auch gerne. Auch der Ton macht die Musik. Auch wenn man unzufrieden ist, kann man gewisse Regeln einhalten. Fäkalsprache dulden wir nicht.

Nutzerreaktion
14.6.2016, 12:06

Nutzerreaktion
14.6.2016, 12:46