Bewertung I03681976 zu:PREISVERGLEICH.de

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WaldemarB
1 Bewertung
20.12.2022

Cashback: Ärger mit Preisvergleich.de ! Meine Daten: Vodafone Kunden-Nr: 181857202 Preisvergleich Auftrags-Nr: U-29489293 Obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen 1. Cashbackformular (Auszahlungsanforderung Cashback / Anforderung Gutschein) 2. erste Rechnung: November 2022 (Rechnungsdatum 09.11.2022) am 22.11.2022 vollständig ausgefüllt, unterschrieben und vor allem fristgerecht (es besteht eine 8 Wochenfrist !) an cashback@preisvergleich.de gesendet habe, akzeptiert Preisvergleich meine erste Rechnung immer noch nicht. Nach fast 1 Monat gibt es trotz der vielen eMails zwischen mir und Preisvergleich immer noch keinen Fortschritt, sie ignorieren bzw. akzeptieren einfach meine erste Rechnung nicht! Jetzt will Preisvergleich aufeinmal erneut das Cashbackformular aber diesmal die Vodafone-Auftragsbestätigung obwohl diese keine Bestandteil der Cashbackbedingungen ist! Hier werden Regeln/Bedingungen einfach geändert! Bei keinem anderen Vergleichsportal hatte ich so viel Ärger, im Gegenteil, dort wurde mein Geld binnen 7 Tagen ausgezahlt! Ich werde hier die gesamte eMail Korrespondenz zwischen mir und Preisvergleich veröffentlichen damit jeder sehen kann was hier gespielt wird. Ich erwarte von Vodafone dass ihr denen gehörig auf die Finger klopft und dass ich endlich mein Geld/Cashback (225 EUR) bekomme! Auf Online-Bewertungsseiten wie Shopauskunft & Co. werde ich über Preisvergleich.de ebenfalls berichten.

Antwort von PREISVERGLEICH.de
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre ausführliche Bewertung. Wir bedauern sehr, dass Ihr Cashbackantrag nicht reibungslos bearbeitet werden konnte und geben Ihnen Recht: Nicht in jeder Erstrechnung tauchen Anschlusskosten auf, sie werden jedoch ebenso oft aufgeführt, selbst wenn sie im selben Dokument direkt erlassen werden. Für den Abgleich des Tarifs nutzen wir immer dann die Auftragsbestätigung, wenn die Anschlusskosten weder anfallen noch aufgeführt werden. Für die Gewährung des Cashback ist für uns unerlässlich, den gebuchten Tarif mit demjenigen abgleichen zu können, der letztendlich zustande gekommen ist. Dies ist nicht immer direkt möglich, da die Erstrechnung nicht immer gleich aussieht. So auch in Ihrem Fall, weswegen wir die Auftragsbestätigung angefordert haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr PREISVERGLEICH.de-Team
Shopreaktion
21.12.2022, 08:31

Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre ausführliche Bewertung. Wir bedauern sehr, dass Ihr Cashbackantrag nicht reibungslos bearbeitet werden konnte und geben Ihnen Recht: Nicht in jeder Erstrechnung tauchen Anschlusskosten auf, sie werden jedoch ebenso oft aufgeführt, selbst wenn sie im selben Dokument direkt erlassen werden. Für den Abgleich des Tarifs nutzen wir immer dann die Auftragsbestätigung, wenn die Anschlusskosten weder anfallen noch aufgeführt werden. Für die Gewährung des Cashback ist für uns unerlässlich, den gebuchten Tarif mit demjenigen abgleichen zu können, der letztendlich zustande gekommen ist. Dies ist nicht immer direkt möglich, da die Erstrechnung nicht immer gleich aussieht. So auch in Ihrem Fall, weswegen wir die Auftragsbestätigung angefordert haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr PREISVERGLEICH.de-Team