Bewertung I02641425 zu:PREISVERGLEICH.de

S
Schlechter kann es nicht sein
3 Bewertungen
17.12.2018

Bauernfängerei, leider war ich wie ein Bauer und bin auf Sie reingefallen. Ich sorge dafür, das Sie die entsprechende Werbung dafür bekommen

Antwort von PREISVERGLEICH.de
Sehr geehrter Kunde, wir freuen uns über Ihr Feedback und dass Sie PREISVERGLEICH.de genutzt haben. Wir möchten unseren Service permanent verbessern und bedanken uns daher für Ihre Bewertung. Die Regelungen waren in den Einlösebedingungen für die Cashback-Prämie vor dem Abschluss auf PREISVERGLEICH.de einsehbar und wurden von Ihnen bei Vertragsabschluss per Optin-Verfahren bestätigt. Zudem hatten wir Ihnen nach der Auftragserteilung für Ihren neuen Versorger auf PREISVERGLEICH.de eine E-Mail mit wichtigen Informationen für die Anforderungen des Cashback zugesandt. Darüber hinaus können alle Informationen auch unter http://strom.preisvergleich.de/info/17463/strom-cashback/ abgerufen werden. Eine der Bedingungen für die Prämienleistung ist die Einreichung der Cashbackunterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Abbuchung der ersten Abschlagszahlung. Die Frist wurde von Ihnen nicht eingehalten. Die erste Abschlagszahlung erfolgte laut Kontoauszug und Vertragsbestätigung am 01.11.2018. Die Übersendung der Unterlagen hätte demzufolge bis zum 29.11.2018 erfolgen müssen. Ihre Cashbackunterlagen haben wir leider erst am 14.12.2018 von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr PREISVERGLEICH.de-Team
Shopreaktion
18.12.2018, 13:35

Sehr geehrter Kunde, wir freuen uns über Ihr Feedback und dass Sie PREISVERGLEICH.de genutzt haben. Wir möchten unseren Service permanent verbessern und bedanken uns daher für Ihre Bewertung. Die Regelungen waren in den Einlösebedingungen für die Cashback-Prämie vor dem Abschluss auf PREISVERGLEICH.de einsehbar und wurden von Ihnen bei Vertragsabschluss per Optin-Verfahren bestätigt. Zudem hatten wir Ihnen nach der Auftragserteilung für Ihren neuen Versorger auf PREISVERGLEICH.de eine E-Mail mit wichtigen Informationen für die Anforderungen des Cashback zugesandt. Darüber hinaus können alle Informationen auch unter http://strom.preisvergleich.de/info/17463/strom-cashback/ abgerufen werden. Eine der Bedingungen für die Prämienleistung ist die Einreichung der Cashbackunterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Abbuchung der ersten Abschlagszahlung. Die Frist wurde von Ihnen nicht eingehalten. Die erste Abschlagszahlung erfolgte laut Kontoauszug und Vertragsbestätigung am 01.11.2018. Die Übersendung der Unterlagen hätte demzufolge bis zum 29.11.2018 erfolgen müssen. Ihre Cashbackunterlagen haben wir leider erst am 14.12.2018 von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr PREISVERGLEICH.de-Team

Nutzerreaktion
18.12.2018, 21:00

Bauernfänger!!!!!!