Lieferzusage 10 Tage. Dann wurden 3 Wochen daraus. Dann nochmal drei Wochen! Nach vier Wochen habe ich den Kauf widerrufen. Keine Widerrufsbestätigung, eine Rückzahlung erst nach massiven Drohungen. Habe dann einen Deckungskauf vorgenommen mit der Bitte, die Mehrkosten von unter 80 Euro zu übernehmen. Dies wurde abgelehnt mit dem Verweis auf die AGB. Danach sei ein Kaufvertrag erst zustande gekommen mit der Lieferung. Zu dieser Argumentation sagt mein Anwalt in einer ersten Stellungnahme: "Diese Argumentation und Ausrede des Verkäufers ist nicht tragend.
Die entsprechende AGB-Klausel ist, sofern die AGB überhaupt wirksam einbezogen wurden, unwirksam, da diese verbraucherverwirrend ist.
Allein aus dem aufgeführten Verhalten (und dem angebotenen Preisnachlass) durch den Verkäufer ist natürlich von einem Vertragsschluss auszugehen.
Ansonsten hätte der Verkäufer sich explizit darauf hinweisen müssen. Das Geschäftsverhalten und die Argumentation des Verkäufers wird im Falle eines Rechtsstreits keinen Bestand haben.
Dies können Sie dem Verkäufer mitteilen und sich auf einen Schadensersatz und/oder einen Rücktritt berufen."
Sehr viel Arbeits- und Zeitaufwand mit Mails schreiben etc. Jetzt ist eine Klage angezeigt!