Bewertung IA0000263959 zu:Netzwerkartikel.de

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29.12.2011

Die Fa Netzwerkartikel, hat das Rückgaberecht schon bei der Bestellung verweigert, da sie behauptet hat, das Kabel sei eine Sonderanfertigung und habe deshalb auch Lieferzeit. Nach dem Erhalt des Kabels wurde exakt das gleiche Kabel, mit der gleichen Länge und Nummer, in verschiedenen Shops im Internet (ohne Lieferzeit)gefunden, es kann also keine Sonderanfertigung der Fa. Netzwerkartikel sein. Auch im Shopsystem der Fa. Netzwerkartikel ist das Kabel nicht als Sonderartikel ohne Rückgaberecht gekennzeichnet. Das Kabel ist bei allen anderen Anbietern billiger, bei der Fa. Conrad z.B. um 11%. Ich werde auf keinen Fall wieder bei der Fa. Netzwerkartikel bestellen. Bewundernswert wie gezielt und gekonnt diese Firma Ihre Kunden verärgert. MfG A. Plodek

Antwort von Netzwerkartikel.de
Sehr geehrter Herr Plodek, Ihre negative Bewertung ist für mich nicht nachvollziehbar. Am 08.12. haben Sie als Neukunde ein hochwertiges Premium Industriekabel, 50,0 Meter Länge, in unserem Onlineshop bestellt. Die gewünschte Zahlungseise lautete 'auf Rechnung'. Wir haben den Vorgang -bedingt durch Erstgeschäft UND Konfektionsmaßnahme - umgestellt auf Vorkasse. Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir uns mangels eines Internetauftritts nicht einmal ein Bild über Ihr Unternehmen machen konnten, um einer Rechnungsstellung einzuwilligen. Dass andere Anbieter das gewünschte Kabel in großen Mengen produzieren und einen dementsprechenden Lagerbestand vorweisen können, mag sein. Wir konfektionieren das Kabel ausschließlich auf Kundenwunsch, besonders in dieser Länge, und bezeichnen derartige Prozesse als Sonderkonfektion. Diese sind nunmal grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Für den Fall, dass Sie Ihren Auftrag nach Konfektion storniert hätten, hätte ich darauf hoffen müssen, dass eines Tages bei einem anderen Kunden exakt dieser Bedarf besteht. Ich gehe davon aus, dass Online-Warenbeschaffungen zu Ihrem täglichen Geschäft gehören. Ich frage mich, warum Sie einen entsprechenden Preisvergleich erst im Nachgang durchgeführt haben. Immerhin hatten Sie ja vom Tag Ihrer Bestellung bis zum Eingang Ihrer Zahlung vier Tage Zeit. Letztendlich haben Sie durch die Vorkasseleistung Ihre Einwilligung bekundet, was unsere Verkaufsbedingungen betrifft. Der Betrag wurde am 12.12.2011 verbucht - am 15.12.2011 erfolgte bereits die Auslieferung. Wir haben also umgehend konfektioniert und ausgeliefert. An unseren telefonischen Kontakt kann ich mich noch sehr gut erinnern. Ich hatte einen positiven Eindruck von unserem Gespräch und bin deshalb nun mehr als sprachlos. Ich gehe davon aus, dass Ihre Kunden nicht die Gelegenheit haben, IHRE Leistungen zu bewerten. Sie wären - wenn wir den Spieß einfach umdrehen - nun ebenso entsetzt wie ich. Was Ihren Hinweis betrifft, dass Sie nicht mehr bei uns bestellen: das macht überhaupt nichts! Heike Strugalski
Shopreaktion
5.1.2012, 16:35

Sehr geehrter Herr Plodek, Ihre negative Bewertung ist für mich nicht nachvollziehbar. Am 08.12. haben Sie als Neukunde ein hochwertiges Premium Industriekabel, 50,0 Meter Länge, in unserem Onlineshop bestellt. Die gewünschte Zahlungseise lautete 'auf Rechnung'. Wir haben den Vorgang -bedingt durch Erstgeschäft UND Konfektionsmaßnahme - umgestellt auf Vorkasse. Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir uns mangels eines Internetauftritts nicht einmal ein Bild über Ihr Unternehmen machen konnten, um einer Rechnungsstellung einzuwilligen. Dass andere Anbieter das gewünschte Kabel in großen Mengen produzieren und einen dementsprechenden Lagerbestand vorweisen können, mag sein. Wir konfektionieren das Kabel ausschließlich auf Kundenwunsch, besonders in dieser Länge, und bezeichnen derartige Prozesse als Sonderkonfektion. Diese sind nunmal grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Für den Fall, dass Sie Ihren Auftrag nach Konfektion storniert hätten, hätte ich darauf hoffen müssen, dass eines Tages bei einem anderen Kunden exakt dieser Bedarf besteht. Ich gehe davon aus, dass Online-Warenbeschaffungen zu Ihrem täglichen Geschäft gehören. Ich frage mich, warum Sie einen entsprechenden Preisvergleich erst im Nachgang durchgeführt haben. Immerhin hatten Sie ja vom Tag Ihrer Bestellung bis zum Eingang Ihrer Zahlung vier Tage Zeit. Letztendlich haben Sie durch die Vorkasseleistung Ihre Einwilligung bekundet, was unsere Verkaufsbedingungen betrifft. Der Betrag wurde am 12.12.2011 verbucht - am 15.12.2011 erfolgte bereits die Auslieferung. Wir haben also umgehend konfektioniert und ausgeliefert. An unseren telefonischen Kontakt kann ich mich noch sehr gut erinnern. Ich hatte einen positiven Eindruck von unserem Gespräch und bin deshalb nun mehr als sprachlos. Ich gehe davon aus, dass Ihre Kunden nicht die Gelegenheit haben, IHRE Leistungen zu bewerten. Sie wären - wenn wir den Spieß einfach umdrehen - nun ebenso entsetzt wie ich. Was Ihren Hinweis betrifft, dass Sie nicht mehr bei uns bestellen: das macht überhaupt nichts! Heike Strugalski

Nutzerreaktion
5.1.2012, 22:47

Hallo Meine Firma hat einen Internettauftritt ..APlodekGmbH.de Es gibt am Markt nur einen einzigen Typ flexibles AWG 24 Kabel. Dieses Kabel kann man in verschieden Längen kaufen. Dieses Kabel hat angespritzte Stecker und auf der Verpackung und dem Kabel eine Typenbezeichnung. Ich habe diese Kabel von Ihnen geliefert bekommen und diese Typenbezeichnung ins Internett eingegeben, dort sind dann bei diversen Firmen dieses Kabel, mit dieser Typenbezeichnung und der gleichen bildlichen Abbildung des Kabels in den jeweiligen Shops, aufgetaucht. Dieses Kabel kann nicht von Ihnen für mich hergestellt worden sein. Andreas Plodek