Am 10.12.2010 hatte ich eine Schneefräse im online-shop bestellt; auf die Bestellbestätigung wurde der Vorkassenbetrag prompt überwiesen.
Eine E-mail-Anfrage vom 15.12.2010 nach dem Stand der Abwicklung blieb erfolglos, ebenso diveres Anrufversuche in den folgenden Tagen bzw. ein Kontaktversuch über das Formular im Shop.
So blieb nur übrig, die Bestellung am 23.12.2010 zu widerrufen (E-mail und Einschreiben) verbunden mit Angabe einer Bankverbindung für die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Setzung einer
Frist hierfür bis zum 6.01.2011.
Da kein Geld einging und auch sonst keine Info kam, blieb nur die Beantragung eines Mahnbescheids am 21.01.2011.
Gegen den Mahnbescheid wurde Widerspruch erhoben und parallel ein Betrag in Höhe des Kaufpreises erstattet - Kaufpreis und verzugsbedingte Mahnbescheidskosten sind aber mehr... Daß der Kunde auf einem Betrag in Höhe der Mahnbescheidkosten sitzenbleibt, kann nicht das Ergebnis sein...
Warum wird das Vertrauen, welches man mit der Vorschusszahlung erweist, so enttäuscht ? Warum reicht es nicht mal zu einem Anruf ode einer E-mail ?