Verbraucherrecht beim Widerruf von Fernabsatzverträgen wird nicht eingehalten. Gemäß § 357 Abs. 2 S. 1 BGB müssen die Hinsendekosten vom Unternehmer getragen werden. Rückerstattung erfolgte ohne. Irreführende Werbeversprechen die zu einer Kaufentscheidung bewegen.
Mails werden ignoriert / NICHT beantwortet.