Wie schon erwähnt, kann eine negative Bonitätsauskunft über mich nicht vorliegen, auf Anfrage, was denn genau das Problem sei, hat der Verkäufer nicht geantwortet.
Giropay war, wie schon erwähnt, nicht möglich im Laufe der Kaufabwicklung. Eine telefonische Übermittlung von Kreditkartendaten war nie Gegenstand der Kommunikation.
Das mit einer neuen Bestellung hat man mir dann erst auf Nachfrage mitgeteilt. Ich habe davon Abstand genommen, weil mir der Ganze Vorgang nicht geheuer vorkam.
Ich finde das gelinde gesagt sehr merkwürdig, so etwas habe ich noch nie erlebt und ich habe schon viele Dinge im Internet gekauft.
Der Shop ist abmahnwürdig. Warum? In den AGB verweisst der Shop richtigerweise auf sein Vorhaben, bei der Auskunftei Bürgel vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchführen zu lassen. In seinen eigenen Datenschutzrichtlinien führt der Shopbesitzer an, dass er Auskünfte bei der Schufa einholt. Datenschutzrichtlinien und AGB wiedersprechen sich, was nicht zulässig ist.
Schufa ist nun mal nicht = Bürgel
Ich werde den Shopbesitzer auffordern, alle Daten über mich in seinen Datenbeständen zu löschen als auch für die Löschung an Dritte weiter gegebener Daten zu sorgen und werde einen Nachweis abfordern.