Bewertung IA0000059596 zu:Hard-Softwareshop

C
Christian
3 Bewertungen
11.4.2010

Der Händler lehnt meine Bestellung einer Samsung S1 Mini zu 58 Euro ab, mit der Begründung, er hätte über mich Negativauskünfte erhalten. Er akzeptiert nachträglich keinen Bankeinzug, sondern besteht auf Kreditkarte oder Giropay, obwohl Giropay mit meiner Bank nicht funktioniert und eine nachträgliche Zahlung ist funktionstechnisch für die bereits abgeschlossene Kaufabwicklung gar nicht möglich. Erscheint mir sehr unprofessionell

Antwort von Hard-Softwareshop
Bei der Zahlungsart "Lastschrift" wird eine Bonitätsprüfung über die Auskunftei Bürgel eingeholt. Je nach Ergebnis behalten wir uns vor die Zahlung per Lastschrift wegen zu hohem Ausfallrisiko ( wenn eine Negativauskunft erfolgt) abzulehnen. Wir teilen dem Kunden dann mit, dass er bei einer Zahlung per Giropay oder Kreditkarte eine neue bestellung aufgeben muss, da bei Giropay eine Weiterleitung zum Onlinebanking des Kunden erfolgt. Bei der Kreditkartenzahlung ist uns die Datensicherheit sehr wichtig, daher nehmen wir diese Daten nicht telefonisch entgegen. Über den Webshop werden die Daten verschlüsselt übertragen, wir können diese Daten dann nachträglich nicht mehr einsehen. Alternativ ist auch die Zahlung per Vorkasse möglich, hierzu muss uns der Kunde lediglich mitteilen, dass er diese wünscht, dann stellen wir die Zahlungsart um und senden die Auftragsbestätigung. Daher ist die Kundenbewertung in diesem Fall nicht gerechtfertigt.
Shopreaktion

Bei der Zahlungsart "Lastschrift" wird eine Bonitätsprüfung über die Auskunftei Bürgel eingeholt. Je nach Ergebnis behalten wir uns vor die Zahlung per Lastschrift wegen zu hohem Ausfallrisiko ( wenn eine Negativauskunft erfolgt) abzulehnen. Wir teilen dem Kunden dann mit, dass er bei einer Zahlung per Giropay oder Kreditkarte eine neue bestellung aufgeben muss, da bei Giropay eine Weiterleitung zum Onlinebanking des Kunden erfolgt. Bei der Kreditkartenzahlung ist uns die Datensicherheit sehr wichtig, daher nehmen wir diese Daten nicht telefonisch entgegen. Über den Webshop werden die Daten verschlüsselt übertragen, wir können diese Daten dann nachträglich nicht mehr einsehen. Alternativ ist auch die Zahlung per Vorkasse möglich, hierzu muss uns der Kunde lediglich mitteilen, dass er diese wünscht, dann stellen wir die Zahlungsart um und senden die Auftragsbestätigung. Daher ist die Kundenbewertung in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

Shopreaktion

Guten Tag, wir erhalten keine Details zur Bonitätsauskunft, sondern lediglich einen Scooringwert, der Aussagt ob die Bonität in Ordnung ist oder nicht. In diesem Fall war die Auskunft Negativ, daher ist es absolut nachvollziehbar, dass wir die Lastschriftzahlung nicht akzeptieren. Da bei einer negativ Bonität das Zahlungsausfallrisiko sehr hoch ist. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, ist für uns die Datensicherheit das wichtigste, daher ist eine manuelle Umstellung auf Kreditkarte nicht möglich. Da dieses Problem nicht so oft vorkommt, haben wir uns dafür entschieden, dass die Kunden, die hiervon betroffen sind, eine neue Bestellung aufgeben müssen, so ist hier keine Sicherheitslücke vorhanden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Nutzerreaktion

Wie schon erwähnt, kann eine negative Bonitätsauskunft über mich nicht vorliegen, auf Anfrage, was denn genau das Problem sei, hat der Verkäufer nicht geantwortet. Giropay war, wie schon erwähnt, nicht möglich im Laufe der Kaufabwicklung. Eine telefonische Übermittlung von Kreditkartendaten war nie Gegenstand der Kommunikation. Das mit einer neuen Bestellung hat man mir dann erst auf Nachfrage mitgeteilt. Ich habe davon Abstand genommen, weil mir der Ganze Vorgang nicht geheuer vorkam. Ich finde das gelinde gesagt sehr merkwürdig, so etwas habe ich noch nie erlebt und ich habe schon viele Dinge im Internet gekauft. Der Shop ist abmahnwürdig. Warum? In den AGB verweisst der Shop richtigerweise auf sein Vorhaben, bei der Auskunftei Bürgel vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchführen zu lassen. In seinen eigenen Datenschutzrichtlinien führt der Shopbesitzer an, dass er Auskünfte bei der Schufa einholt. Datenschutzrichtlinien und AGB wiedersprechen sich, was nicht zulässig ist. Schufa ist nun mal nicht = Bürgel Ich werde den Shopbesitzer auffordern, alle Daten über mich in seinen Datenbeständen zu löschen als auch für die Löschung an Dritte weiter gegebener Daten zu sorgen und werde einen Nachweis abfordern.