Bewertung IA0000001959 zu:Fotemia KG

b
braunsch
1 Bewertung
10.5.2007

Anfänglich war ich sehr angetan von Freundlichkeit und Flexibilität bei Fotemia. Dann aber trat ein Gewährleistungsfall ein. Die Kamera kam mit 12 Monaten Herstellergarantie und den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten Gewährleistung durch den Händler, und ging - natürlich - nach 13 Monaten kaputt. Also bei Fotemia angerufen. Nein, die Reparatur würde man nicht bezahlen, es sei denn, daß ich durch ein gerichtsverwertbares Gutachten nachweisen kann, daß sie schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war. Das sei der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Fazit: WARNUNG von Fotmia: Jemand, der sich im Service hinter Paragraphen versteckt und Hürden zur Durchsetzung von Ansprüchen aufstellt, die so hoch sind, daß man sie praktisch nicht überwinden kann, hat es nicht verdient, das Geld der Kunden zu bekommen. Zu meiner Bestätigung: Einer der Angestellten von Fotemia auf die Frage, ob er denn bei so einem Händler wieder etwas kaufen würde: "Wahrscheinlich nicht"...

Antwort von Fotemia KG
Sehr geehrter Kunde! Nachdem Sie nun anscheinend (wie von Ihnen angekündigt) gewillt sind alle Meinungsforen und Preissuchmaschinen "abzuklappern" um unserem Unternehmen größtmöglichen Schaden zuzufügen, möchten wir gerne auch hier zu Ihren Aussagen Stellung nehmen. Sie bemängeln, dass Gewährleistungsansprüche von uns nicht ohne Weiteres anerkannt werden. Das ist nicht korrekt. Die entscheidende Frage ist, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Anspruch für eine Gewährleistung besteht - ist dies der Fall, kommt unser Unternehmen selbstverständlich seinen gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Gewährleistung nach. Offensichtlich ist Ihnen aber der Unterschied zwischen einer Hersteller-Garantie (die in Ihrem Fall leider bereits abgelaufen ist) und der Gewährleistung des Händlers über 24 Monate nicht ganz klar. Die Garantie bezieht sich auf Fehler, die während der Garantiezeit auftreten - unabhängig davon, ob der entsprechende Fehler von Anfang an bestand oder erst im Laufe der Zeit auftrat. Die Gewährleistung soll sicherstellen, dass das Produkt in einwandfreiem Zustand geliefert wurde. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muss bei einem Defekt der Händler nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestanden hat. In den restlichen 18 Monaten hingegen muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Das ist nicht wie Sie es darstellen eine Erfindung von Fotemia, sondern gesetzlich eindeutig so geregelt. Wir verstehen Ihren Ärger über den Defekt an Ihrer Kamera kurz nach Ablauf der Garantiezeit, bedauerlich ist nur, dass Sie diesen nun auf unser Unternehmen abwälzen möchten. Mit freundlichem Gruß Ihr Fotemia-Team
Shopreaktion
1.6.2007, 11:55

Sehr geehrter Kunde! Nachdem Sie nun anscheinend (wie von Ihnen angekündigt) gewillt sind alle Meinungsforen und Preissuchmaschinen "abzuklappern" um unserem Unternehmen größtmöglichen Schaden zuzufügen, möchten wir gerne auch hier zu Ihren Aussagen Stellung nehmen. Sie bemängeln, dass Gewährleistungsansprüche von uns nicht ohne Weiteres anerkannt werden. Das ist nicht korrekt. Die entscheidende Frage ist, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Anspruch für eine Gewährleistung besteht - ist dies der Fall, kommt unser Unternehmen selbstverständlich seinen gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Gewährleistung nach. Offensichtlich ist Ihnen aber der Unterschied zwischen einer Hersteller-Garantie (die in Ihrem Fall leider bereits abgelaufen ist) und der Gewährleistung des Händlers über 24 Monate nicht ganz klar. Die Garantie bezieht sich auf Fehler, die während der Garantiezeit auftreten - unabhängig davon, ob der entsprechende Fehler von Anfang an bestand oder erst im Laufe der Zeit auftrat. Die Gewährleistung soll sicherstellen, dass das Produkt in einwandfreiem Zustand geliefert wurde. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muss bei einem Defekt der Händler nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestanden hat. In den restlichen 18 Monaten hingegen muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Das ist nicht wie Sie es darstellen eine Erfindung von Fotemia, sondern gesetzlich eindeutig so geregelt. Wir verstehen Ihren Ärger über den Defekt an Ihrer Kamera kurz nach Ablauf der Garantiezeit, bedauerlich ist nur, dass Sie diesen nun auf unser Unternehmen abwälzen möchten. Mit freundlichem Gruß Ihr Fotemia-Team