Bewertung I02635046 zu:felgenoutlet.de

D
Dirkyo
1 Bewertung
4.12.2018

Angebot ist top. Der Verkauf Handelt kompetent. Der Kundendienst ist nicht darauf aus, dem Kunden bei seinen Problemen zu helfen, sondern möglichst wenig Kulanz zu zeigen.

Antwort von felgenoutlet.de
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Bewertung. Auch wenn diese Rückmeldung im ersten Moment negativ ausfällt, so bietet Sie uns auch die Chance Ihnen zum einen den grundlegenden Sachverhalt zu verdeutlichen und zum anderen auch eine Lösung vorzuschlagen. In Ihrem konkreten Fall meldeten Sie für die bei uns bestellten Felgen nach Montage separat erworbener Reifen eine Reklamation. Diese Reklamation beinhaltete entsprechende Beschädigungen an 3 von 4 Felgen inklusive individueller Unwuchten. Aufgrund der bereits durchgeführten Reifenmontage durch Ihre Werkstatt vor Ort ist nicht mehr auszuschließen, dass dieser Schaden durch eine fehlerhafte Montage der Reifen hervorgerufen worden ist. Ein kostenfreier Ersatz kann für die bereits montierten Räder nicht bereitgestellt werden. Anders verhält es sich bei den noch nicht montierten Felgen. Für diese besitzen Sie einen Anspruch auf kostenfreien Austausch. Auf Kulanz können für die bereits mit Reifen montierten Felgen entsprechend rabattierte Kaufoptionen mit unseren Kollegen der Reklamationsabteilung abgeklärt werden. Setzen Sie sich dazu bitte mit unseren Kollegen aus der Reklamationsabteilung über die bekannten Kanäle in Verbindung. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern erläutern, weshalb Ihr Vorgang nur zu o.g. Optionen abgewickelt werden kann. Jeder Kunde hat auf seine Bestellungen eine Herstellergarantie sowie einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Ein Gewährleistungsanspruch ist dann gegeben, wenn die bestellten und gelieferten Produkte im unveränderten Originalzustand einen Mangel aufweisen und dieser Mangel nicht auf eine fehlerhafte Verwendung zurückzuführen ist. Versandschäden werden den Kunden dabei nicht zu Lasten gelegt, sofern dieser dem Versanddienstleister keine Abstellgenehmigung erteilt hat. Egal ob die Verpackung bei Warenanlieferung beschädigt ist oder nicht, ist die Schadensregulierung in diesem Fall lediglich von uns in Absprache mit dem Versanddienstleister durchzuführen und der Kunde besitzt einen Anspruch auf Ersatz in Form der gesetzlich geregelten Nacherfüllung. Dieser Anspruch erlischt jedoch, sobald sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Originalzustand befinden (z.B. durch die Montage von Reifen). Entsprechend unserer AGB's werden Sie darauf aufmerksam gemacht, die Produkte nach Anlieferung und vor Montage auf korrekten und einwandfreien Zustand zu kontrollieren, damit sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben. Sicher kann in dieser doch sehr verzwickten Situation eine gemeinsame und sinnvolle Lösung gefunden werden. Wir wünschen Ihnen trotz der Umstände eine besinnliche Adventszeit. Freundliche Grüße Felgenoutlet
Shopreaktion
6.12.2018, 18:06

Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Bewertung. Auch wenn diese Rückmeldung im ersten Moment negativ ausfällt, so bietet Sie uns auch die Chance Ihnen zum einen den grundlegenden Sachverhalt zu verdeutlichen und zum anderen auch eine Lösung vorzuschlagen. In Ihrem konkreten Fall meldeten Sie für die bei uns bestellten Felgen nach Montage separat erworbener Reifen eine Reklamation. Diese Reklamation beinhaltete entsprechende Beschädigungen an 3 von 4 Felgen inklusive individueller Unwuchten. Aufgrund der bereits durchgeführten Reifenmontage durch Ihre Werkstatt vor Ort ist nicht mehr auszuschließen, dass dieser Schaden durch eine fehlerhafte Montage der Reifen hervorgerufen worden ist. Ein kostenfreier Ersatz kann für die bereits montierten Räder nicht bereitgestellt werden. Anders verhält es sich bei den noch nicht montierten Felgen. Für diese besitzen Sie einen Anspruch auf kostenfreien Austausch. Auf Kulanz können für die bereits mit Reifen montierten Felgen entsprechend rabattierte Kaufoptionen mit unseren Kollegen der Reklamationsabteilung abgeklärt werden. Setzen Sie sich dazu bitte mit unseren Kollegen aus der Reklamationsabteilung über die bekannten Kanäle in Verbindung. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern erläutern, weshalb Ihr Vorgang nur zu o.g. Optionen abgewickelt werden kann. Jeder Kunde hat auf seine Bestellungen eine Herstellergarantie sowie einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Ein Gewährleistungsanspruch ist dann gegeben, wenn die bestellten und gelieferten Produkte im unveränderten Originalzustand einen Mangel aufweisen und dieser Mangel nicht auf eine fehlerhafte Verwendung zurückzuführen ist. Versandschäden werden den Kunden dabei nicht zu Lasten gelegt, sofern dieser dem Versanddienstleister keine Abstellgenehmigung erteilt hat. Egal ob die Verpackung bei Warenanlieferung beschädigt ist oder nicht, ist die Schadensregulierung in diesem Fall lediglich von uns in Absprache mit dem Versanddienstleister durchzuführen und der Kunde besitzt einen Anspruch auf Ersatz in Form der gesetzlich geregelten Nacherfüllung. Dieser Anspruch erlischt jedoch, sobald sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Originalzustand befinden (z.B. durch die Montage von Reifen). Entsprechend unserer AGB's werden Sie darauf aufmerksam gemacht, die Produkte nach Anlieferung und vor Montage auf korrekten und einwandfreien Zustand zu kontrollieren, damit sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben. Sicher kann in dieser doch sehr verzwickten Situation eine gemeinsame und sinnvolle Lösung gefunden werden. Wir wünschen Ihnen trotz der Umstände eine besinnliche Adventszeit. Freundliche Grüße Felgenoutlet