Bewertung IA0000519420 zu:Büro Bedarf Thüringen

H
Heinrich Kunde
1 Bewertung
1.10.2012, 21:28

Trotz pünktlicher Zahlung über Paypal bekam ich nach kurzer Zeit eine 1. Mahnung per eMail. Auf diese Mahnung habe ich dann mit einer eMail geantwortet, die die Transaktionsdetails von Paypal als Nachweis meiner Zahlung enthielt. Gleichzeitig bat ich darin um Überprüfung der Angelegenheit und eine kurze Rückmeldung per eMail, daß der Fall damit erledigt, weil bezahlt sei. Eine solche Rückmeldung erfolgte jedoch nicht. Stattdessen erhielt ich ca. 3 Wochen später eine 2. Mahnung - diesmal per Brief. In dieser 2. Mahnung wurde noch damit gedroht, daß bis zum Eingang meiner Zahlung keine Ware an mich ausgeliefert werden könne - obwohl ich diese bereits längst erhalten hatte ... Erst ein böser, diesseitiger Anruf mit Hinweis auf die diesseitig zwar erfolgte, jenseitig aber offenbar nicht zur Kenntnis genommene Korrespondenz konnte offenbar die Sachlage auf der anderen Seite klären.

Antwort von Büro Bedarf Thüringen
st ganz einfach zu erklären, wo gehobelt wird fallen Späne !! Ein Kollege aus dem Auftragswesen hat ausversehen das Rechnungskennzeichen falsch gesetzt ! Kleine Ursache große WIrkung. Besagte erste E-mail liegt uns leider nicht vor. Auch der Auszug, wir würden keine Ware senden, ist nicht nachvollziehbar, da ja erst gemahnt werden kann, wenn Ware versendet wurde. Einen solchen Satz habe ich in unseren Schriftverkehren noch nicht endecken können. Eventuell habe ich Ihre Worte aber auch falsch verstanden ? Grundsätzlich möchten wir uns für den Sachbearbeiterfehler in aller Form entschuldigen!! Ich denke, dass wir grundsätzlich was Bestellabwicklung, Lieferung, Preisgestaltung, Produktsortiment schon den ein oder amderen Punkt mehr verdient hätten. Haben Sie doch bei uns bestellt weil wir entsprechend schnell sind und dazu sehr günstig ist.? MfG BBTTEAM
Antwort von Büro Bedarf Thüringen
Ja, Sie haben natürlich recht. Es ist auf den ersten Blick etwas verwirrend. Wir haben sehr viele Bestandskunden die jeden 2-3 Tag auf Rechnung bestellen. In dem Kontext erklärt sich dann auch der Satz ! Der Satz bezieht sich also nicht auf die bereits ausgelieferte Ware, sondern auf die Ware die der Kunde in Folgebestellungen bestellt haben könnte. Herzlichen Dank für die Anmerkung wir geben die Thematik umgehend an die Buchhaltung weiter und passen den Satz entsprechend an! Wir möchten uns nochmal in aller Form entschuldigen !! Es war sicherlich keine Absicht ! MfG Ihr BBTTEAM
Antwort von
Grundsätzlich ist dem ursprünglichen Bewertungstext inhaltlich nichts hinzuzufügen. Nur soviel : Ich habe die erste eMail am 21.08.12 an mahnung@buero-bedarf-thueringen.de geschickt, da ich am 20.08.12 auch von dieser Adresse die 1. Mahnung per eMail erhalten habe. Dann sollte sie eigentlich auch dort angekommen sein ... Um eventuelle Probleme mit der Nachvollziehbarkeit von Formulierungen im Schriftverkehr auszuräumen, zitiere ich hier auszugsweise aus dem Schreiben der 2. Mahnung vom 12.09.12 : "2. Mahnung Sehr geehrte Damen und Herren, leider konnten wir für die bereits angemahnten Rechnungen noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie den Ausgleich umgehend vorzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis zum Eingang Ihrer Zahlung keine Ware an Sie ausliefern können."
Shopreaktion
2.10.2012, 14:57

st ganz einfach zu erklären, wo gehobelt wird fallen Späne !! Ein Kollege aus dem Auftragswesen hat ausversehen das Rechnungskennzeichen falsch gesetzt ! Kleine Ursache große WIrkung. Besagte erste E-mail liegt uns leider nicht vor. Auch der Auszug, wir würden keine Ware senden, ist nicht nachvollziehbar, da ja erst gemahnt werden kann, wenn Ware versendet wurde. Einen solchen Satz habe ich in unseren Schriftverkehren noch nicht endecken können. Eventuell habe ich Ihre Worte aber auch falsch verstanden ? Grundsätzlich möchten wir uns für den Sachbearbeiterfehler in aller Form entschuldigen!! Ich denke, dass wir grundsätzlich was Bestellabwicklung, Lieferung, Preisgestaltung, Produktsortiment schon den ein oder amderen Punkt mehr verdient hätten. Haben Sie doch bei uns bestellt weil wir entsprechend schnell sind und dazu sehr günstig ist.? MfG BBTTEAM

Shopreaktion
11.10.2012, 07:31

Ja, Sie haben natürlich recht. Es ist auf den ersten Blick etwas verwirrend. Wir haben sehr viele Bestandskunden die jeden 2-3 Tag auf Rechnung bestellen. In dem Kontext erklärt sich dann auch der Satz ! Der Satz bezieht sich also nicht auf die bereits ausgelieferte Ware, sondern auf die Ware die der Kunde in Folgebestellungen bestellt haben könnte. Herzlichen Dank für die Anmerkung wir geben die Thematik umgehend an die Buchhaltung weiter und passen den Satz entsprechend an! Wir möchten uns nochmal in aller Form entschuldigen !! Es war sicherlich keine Absicht ! MfG Ihr BBTTEAM

Nutzerreaktion
10.10.2012, 12:35

Grundsätzlich ist dem ursprünglichen Bewertungstext inhaltlich nichts hinzuzufügen. Nur soviel : Ich habe die erste eMail am 21.08.12 an mahnung@buero-bedarf-thueringen.de geschickt, da ich am 20.08.12 auch von dieser Adresse die 1. Mahnung per eMail erhalten habe. Dann sollte sie eigentlich auch dort angekommen sein ... Um eventuelle Probleme mit der Nachvollziehbarkeit von Formulierungen im Schriftverkehr auszuräumen, zitiere ich hier auszugsweise aus dem Schreiben der 2. Mahnung vom 12.09.12 : "2. Mahnung Sehr geehrte Damen und Herren, leider konnten wir für die bereits angemahnten Rechnungen noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie den Ausgleich umgehend vorzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis zum Eingang Ihrer Zahlung keine Ware an Sie ausliefern können."