Bewertung I03193047 zu:BeGa-Kaffeeservice

R
R.Witt
1 Bewertung
21.7.2020

Verkäufer gibt nach Widerruf und Retoure keine Antwort. warte auf mein Geld nun fast 2 Monate. Auch Kontakt mit Verbraucherzentrale ignoriert er.

Antwort von BeGa-Kaffeeservice
Gerne wird dazu Stellung genommen: Kunde kauft Espressokocher in Verbindung mit Milchschäumer und nutzt diesen mehrfach. Danach wurde er "ausgespült" (vermutlich mit Wasser) und verdreckt zurückgeschickt. Das wurde auch durch eine unabhängige externe Firma ebenso begutachtet und bestätigt. Bei Wiederruf wird ganz klar gesetzlich festgelegt: Geht die Prüfung des Artikels über die Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich ist, hinaus, dann muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Niemand nimmt einen Artikel im Laden aus dem Regal, packt ihn aus, füllt ihn mit Wasser, Kaffe und Milch, stellt ihn im Laden auf einen Herd, "testet" den Artikel und spült ihn dann einfach aus, verpackt ihn und stellt ihn dann wieder ins Regal. Kein weiterer potenzieller Käufer wird diesen Artikel jemals kaufen! Im Umgang mit Lebensmitteln versteht man keinen Spass. Der Gesetzgeber sieht hier im Falle eines grob fahrlässigen Umgangs, gerade von gewerblichen Händlern z.T. ernstzunehemende und emfindliche Strafen vor! Einen weiteren Verkauf an andere Kunden ist verantwortungslos und wird auch nicht toleriert! Der Kunde ist sich der geseztlichen Lage, auch wenn schon mehrfach geschrieben, nicht bewußt und ignoriert sie! In Zeiten von Corona sollte man sich der Ernsthaftigkeit der Situation erst recht bewußt sein. Im Nachhinein wurde vom Kunden bestätigt, dass er mit Personen, die mit Corona infiziert, und z.T. daran auch gestorben sind, vermutlich selbst noch in Berührung stand. Unverantwortlich ist noch zu gering ausgedrückt. Eine Strafanzeige wird hierzu noch in Erwägung gezogen. Die Drohungen mit einem Rechtsbeistand wurden mehrfach vom Kunden wiederholt. An dieser Stelle wird ausdrücklich darum gebeten! Der Streitwert von rund 40€ soll es Wert sein. Vielleicht läßt sich der Kunde in einer gerichtlichen Klärung endlich belehren.
Shopreaktion
22.7.2020, 10:49

Gerne wird dazu Stellung genommen: Kunde kauft Espressokocher in Verbindung mit Milchschäumer und nutzt diesen mehrfach. Danach wurde er "ausgespült" (vermutlich mit Wasser) und verdreckt zurückgeschickt. Das wurde auch durch eine unabhängige externe Firma ebenso begutachtet und bestätigt. Bei Wiederruf wird ganz klar gesetzlich festgelegt: Geht die Prüfung des Artikels über die Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich ist, hinaus, dann muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Niemand nimmt einen Artikel im Laden aus dem Regal, packt ihn aus, füllt ihn mit Wasser, Kaffe und Milch, stellt ihn im Laden auf einen Herd, "testet" den Artikel und spült ihn dann einfach aus, verpackt ihn und stellt ihn dann wieder ins Regal. Kein weiterer potenzieller Käufer wird diesen Artikel jemals kaufen! Im Umgang mit Lebensmitteln versteht man keinen Spass. Der Gesetzgeber sieht hier im Falle eines grob fahrlässigen Umgangs, gerade von gewerblichen Händlern z.T. ernstzunehemende und emfindliche Strafen vor! Einen weiteren Verkauf an andere Kunden ist verantwortungslos und wird auch nicht toleriert! Der Kunde ist sich der geseztlichen Lage, auch wenn schon mehrfach geschrieben, nicht bewußt und ignoriert sie! In Zeiten von Corona sollte man sich der Ernsthaftigkeit der Situation erst recht bewußt sein. Im Nachhinein wurde vom Kunden bestätigt, dass er mit Personen, die mit Corona infiziert, und z.T. daran auch gestorben sind, vermutlich selbst noch in Berührung stand. Unverantwortlich ist noch zu gering ausgedrückt. Eine Strafanzeige wird hierzu noch in Erwägung gezogen. Die Drohungen mit einem Rechtsbeistand wurden mehrfach vom Kunden wiederholt. An dieser Stelle wird ausdrücklich darum gebeten! Der Streitwert von rund 40€ soll es Wert sein. Vielleicht läßt sich der Kunde in einer gerichtlichen Klärung endlich belehren.

Nutzerreaktion
22.7.2020, 11:23

Schon merkwürdig das sie nur Stellung nehmen wenn es öffentlich ist. Mit mir persönlich haben sie noch keinen Kontakt aufgenommen- warum nicht? Ich habe geschrieben das ich Menschen mit Corona habe sterben sehen - das haben Viele, aber heißt dies, das man dann nicht bestellen darf? Komisch das sie dann mit diesem Wissen den Gegenstand zur Prüfung gegeben haben- wäre doch unverantwortlich gewesen. Wurde übrigens getestet und war negativ und sie.Drohen mit einer Strafanzeige deswegen- das wäre ein Fall für die BILD Zeitung. Wenn eine Ware verspricht, Milchschaum zu erzeugen, wie soll ein Käufer das testen ohne das Gerät zu benutzen? Ja ich habe es 2 x probiert, das hatte ich auch geschrieben - in Anwesenheit einer Zeugin- gesäubert und wieder verpackt. Genau so ist das üblich bei einem Kauf und Widerruf. Von mir aus hätten sie mir einen geringen Abzug anbieten können, aber die Ware behalten und kein Geld zurück, ist absolut nicht Rechtens. Heute läuft ihre First ab und sie werden weitere Post erhalten. Der nächste Schritt ist ein Mahnverfahren, bei denen ihnen auch meine entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Wenn sie meinen das wäre der Streitwert, wert, dann bitte. Hier einmal zur Info Hinsichtlich der Gerichtskosten des Mahnbescheids muss also der Gläubiger in Vorleistung gehen. Jedoch können sämtliche Kosten des Mahnbescheids beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Ebenso können ab dem Zeitpunkt des Verzugs durch den Schuldner, diesem sämtliche Kosten (in angemessener Weise) angerechnet werden, die im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung entstanden sind (z.B. Anwaltskosten). Im Falle des Widerspruchs durch den Schuldner können dann im weiteren Verlauf zusätzliche Kosten durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens entstehen.

Nutzerreaktion
24.7.2020, 08:33

Sie haben leider noch eine Frist. Die Verbraucherzentrale hat den jetzt ohne mit meiner Absprache, versendet. Nachtrag noch zu ihrer Ausführung: ausgespült mit Wasser. Womit sonst? Mit Desinfektionsmittel ? Dann sollten sie einmal unter Pflege der Espressomaschine schauen. Fakt ist und bleibt: sie haben sich nach meinem Widerruf nie bei mir gemeldet. Habe keinen Bericht oder Fotos von einer Begutachtung bekommen. Fakt ist und bleibt: sie haben sich nach meinem Widerruf nie bei mir gemeldet. Wenn ich als Verkäufer eine Ware „beschädigt“ erhalte. Mache ich sofort Fotos ,schreibe den Käufer an und bitte um Stellungsnahme und man einigt sich.Sie haben sich bei mir nicht gemeldet und erst nach Wochen als ich paypal eingeschaltet hatte, soll das Teil zur Begutachtung weg gegangen sein Sie hätten mir eine Wertminderung anbieten können Ware wurde 2x ausprobiert - ohne hätte ich nicht testen können ob sie funktioniert Sie wurde "ausgespült" mit Wasser - also doch gesäubert. Evt- war noch Flüssigkeit im System, was für mich dann nicht ersichtlich war. Aber nicht jetzt Geld und Ware einfach einbehalten- da sollten sie jetzt mal die Gesetzeslage eines Widerruf lesen . Ihr Gästebuch im online Shop ist auch deaktiviert - die Gedanken dazu sind frei. Egal wie die Sache hier nun ausgeht - diese Bewertung bleibt so lange stehen, bis ich mein Geld zurück habe.Somit kann sich jeder Käufer seine eigene Meinung dazu bilden . Ich finde: Recht sollte Recht bleiben!