Für mich ist nicht irgendein Lieferant entscheidend, sondern der Händler. Besonders negativ ist aber der Fakt, das nach der Ersten, nicht erfolgten Lieferung, dem besagten Telefonat und meinem daraufhin schriftlich erfolgtem Widerruf, die schriftliche Mitteilung vom Händler kam, das Gerät sei bereits verschickt. Daraufhin habe ich mein Widerruf wieder zurück gezogen. Jedoch wurde das Gerät abermals nicht verschickt und wieder wars der Lieferant...
Neuste Entwicklung die meine negative Bewertung bestätigt, ist, das der Händler sich bei mir für die abgegebene Bewertung "bedankt" hat und mir die Rückzahlung des Geldes innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zugesagt hat.
17.12.2009