Bewertung I03611255 zu:Arotan Generatoren

V
Vorsicht
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11.6.2022
Am 22. Februar 2022 wurde bei der Fa. AROTAN Leverkusen, ein Notstromaggregat bestellt. Die Lieferzeit wurde von AROTAN mit 3 bis 4 Wochen angegeben. Die Ware wurde in voller Höhe per PayPal bezahlt. Da nach 5 Wochen keine Lieferung erfolgte, wurde versucht mit AROTAN Kontakt aufzunehmen. Anfragen per Mail wurden nicht beantwortet. Es war nicht möglich telefonisch jemanden von A. zu erreichen. Erst auf Androhung rechtlicher Maßnahmen ist per Mail mitgeteilt worden, die Lieferung erfolge Ende April oder Anfang Mai. Auch in der zweiten Maiwoche wurde nicht geliefert. Abermals gab es auf mehrere Anfragen per Mail keine Reaktionen. Wie in der Vergangenheit war es unmöglich bei AROTAN telefonisch Kontakt zu bekommen. Daraufhin wurde AROTAN mittels Einschreiben-Rückschein Brief aufgefordert, zu liefern. Jetzt rief eine Mitarbeiterin von A. an und erklärte, Ende Mai könne die Ware zugestellt werden. Als Begründung für die Lieferverzögerung wurden Probleme beim Hersteller des Generators genannt. Als letzten Liefertermin hat man sich auf den 10. Juni geeinigt. Sollte bis dahin das Aggregat nicht geliefert werden, werde vom Kaufvertrag zurückgetreten und die Kaufsumme rücküberwiesen. Anfang Juni hieß es, das Gerät werde für den Versand vorbereitet. Zu Beginn der angekündigten Lieferwoche har AROTAN nach wiederholten Anfragen erklärt, die Spedition Dachser werde die Ware liefern. Eine Frachtbriefnummer oder sonstige Angaben zur Lieferung konnten von AROTON nicht gemacht werden. Am 10. Juni wurde nicht geliefert. Stattdessen kam eine E-Mail mit dem Hinweis, man habe die Kaufsumme rückerstattet. Die Firma AROTAN verspricht auf ihrer Webseite weiterhin Lieferfristen von wenigen Tagen. Aufgrund der Art und Weis wie AROTAN handelt besteht der Verdacht, daß betrügerische Absichten bestehen. Wer Vorauszahlungen verlangt und seit Monaten nicht liefert ist absolut unseriös. Da es nahezu unmöglich ist mit AROTAN in Kontakt zu treten und die Firma von sich aus den Kunden nicht informiert, muß von Absicht ausgegangen werden. Einzig weil der Kaufbetrag rechtzeitig zurückgezahlt wurde, wird von einer Anzeige abgesehen.