Bewertung I02132536 zu:glasprofi24.de

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Thomas
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10.6.2016, 19:58

Ich habe eine absturzsichernde Verglasung zur Montage in Eigenleistung bei Glasprofi24 im Online-Handel erworben. Die gesamte Glasbrüstung bestand aus zwei VSG-Scheiben, je 17,52mm dick, je 84kg schwer. Die Glasbrüstung sollte als Absturzsicherung zwischen Dachgeschoss und Erdgeschoss dienen (Oberkante der geplanten Verglasung: 3,94m über dem Fußboden des Erdgeschosses). Die Glasbrüstung sollte an ihrem unteren Bereich stirnseitig in den in der Geschossdecke liegenden Holzbalken verschraubt werden. Hierfür war jede einzelne Scheibe mit sechs Bohrungen versehen, um die Scheiben mit Punkthaltern zu befestigen. Glasprofi24 war über die baulichen Gegebenheiten am Montage-Ort bestens informiert und man hat mir zugesichert, ein passendes Produkt für das Bauvorhaben liefern zu können. Man überzeugte seitens Glasprofi24 auch darin, die Montage in Eigenleistung problemlos durchführen zu können (im Nachhinein betrachtet, obwohl die Brüstung nie montiert wurde, wäre es viel zu gefährlich gewesen, ein derartiges Produkt in Eigenleistung zu montieren). Man beachte: derjenige, der die absturzsichernde Verglasung montiert, haftet auch im Nachhinein dafür. Auch das mag ein Grund gewesen sein, warum eine Montage in Eigenleistung beworben wurde. Dabei wollte ich ursprünglich eine Montageleistung einkaufen. Als die Ware dann bei mir ankam: Das von Glasprofi24 gelieferte Montage-Set, bestehend aus Punkthaltern und Stockschrauben, war unbrauchbar, da die gelieferten Stockschrauben ein absolut und ganz offensichtlich zu kurzes M10-Gewinde besaßen, um die Glasscheiben inkl. der Punkthalter auf die im Holz verschraubten Stockschrauben zu verbauen bzw. zu verschrauben. Außerdem wiesen die Stockschrauben eine zu niedrige Gesamtlänge auf, um mit ihrem Holzgewinde in die volle verfügbare Tiefe im Holz verschraubt zu werden (was aus Sicherheitsgründen meiner Meinung nach unabdingbar ist). Ich hatte in dieser Sache nun extreme Sicherheitsbedenken. Eine Reklamation diesbezüglich folgte. Es wurden andere Stockschrauben geliefert. Nun stimmte zwar die Länge des M10-Gewindes für den Vorbau (außerhalb bzw. stirnseitig vor der Geschossdecke), dennoch wiesen die neuen Stockschrauben weiterhin die zuvor bemängelte und zu kurze Gesamtlänge auf. Eine weitere Reklamation, unzählige Emails und einige Telefonate mit Glasprofi24 folgten. In diesen Gesprächen und in diversen Emails beteuerte man immer wieder, dass alles sicher sei und alles seine Richtigkeit habe. Man betonte, dass Berechnungen durchgeführt wurden, die nachweisen könnten, dass die gelieferten Stockschrauben ausreichend sind. Alles sei sicher! Und Glasprofi24 erwähnte am Telefon auch diverse Male, dass man dieses Produkt schon mehrfach verkauft hätte und dass man auf langjährige Erfahrung zurückgreifen würde. Alles sei sicher! Auf meine Bitte hin, mir diese Berechnungen zu zeigen, wurde mir gesagt, dass das nicht ginge. Das mache man nicht. Geht nicht, gibt’s nicht. Alles ohne konkrete Begründung. Wegen der von Glasprofi24 verursachten Verzögerungen zu diesem Auftrag und der damit verbundenen Tatsache, dass mir die zur Verfügung stehende Zeit und dadurch die Möglichkeiten schwanden, die Glasbrüstung in Eigenleistung zu montieren, bat ich nun darum, mir ein Angebot über eine Montageleistung durch Glasprofi24 zu machen (Glasprofi24 bietet Montageleistungen an und führt diese auch selbst durch). Doch dieses Angebot, bzw. meine Bitte wurde abgelehnt, mit der Begründung, so etwas mache man nicht im Nachhinein. Weitere Begründungen blieben aus. Selbst der Geschäftsführer Kevin Kreyer machte keine Ausnahme. Scheinbar schien man nicht einmal aus Kulanz bereit zu sein, obwohl Glasprofi24 etliche Fehler im Rahmen des Auftrages gemacht hatte, mir ein Angebot zur Montageleistung des eigenen Produktes zu unterbreiten. Ich hätte sogar dafür bezahlt. Jetzt war die Sache nicht mehr seriös. Das Verhalten von Glasprofi24 entsprach in keiner Weise den eigenen Versprechungen auf der eigenen Webseite, immer alles daran zu setzen, dass man als zufriedener Kunde mit Glasprofi24 abschließt. Alles deutete darauf hin, dass etwas faul ist und dass Glasprofi24 versucht, etwas zu vertuschen. Wenn man seitens Glasprofi24 seiner Sache so sicher gewesen sei, da man laut eigener Aussage sogar Berechnungen zur Statik, auch in Verbindung mit den gelieferten Stockschrauben gemacht hatte, und demnach alles tatsächlich so sicher sei, dann hätte folglich kein vernünftiger Grund existieren dürfen, mir diese Berechnungen vorzuenthalten. Ebenso hätte es dann keinen vernünftigen Grund geben dürfen, mir nachträglich und ausnahmsweise (entgegen der eigenen Politik) ein Angebot zur Montage durch Glasprofi24 zu verweigern. Zwischenzeitlich einigten wir uns temporär darauf, dass ich mir selbst Stockschrauben in der gewünschten Gesamtlänge besorge. Gegen 100€ Aufwandsentschädigung. Diese 100€ nahm ich allerdings nicht an, da sich die Faktenlage im weiteren Verlauf, sich selbst andere Stockschrauben im Handel zu besorgen, massiv und ausschlaggebend änderte: Ich erfuhr, dass Stockschrauben keine bauaufsichtliche Zulassung zum genannten Zweck besitzen. Ein Anruf im MBWSV NRW (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), um an Informationen zu den geltenden Bauvorschriften zu gelangen, sowie die darauf folgenden Nachforschungen zur DIN.18008 für Glasbauten bestätigten meine Annahme: ich bekam ein Produkt von Glasprofi24 geliefert, das keine bauaufsichtliche Zulassung besitzt und demnach nicht verbaut werden darf. Somit lag ein versteckter Mangel vor und ich konnte eine Kauf-Rückabwicklung mittels einer Klage-Androhung fordern. Scheinbar kam Glasprofi24 schnell zu der Erkenntnis, dass man vor Gericht keine Chance hätte und die eigene Lage womöglich nur weiter verschlechtern würde. Daraufhin wurde meiner Forderung nach einer Kauf-Rückabwicklung plötzlich ganz schnell zugestimmt. Die Bedingung hierfür sei jedoch, dass ich mich „in keiner Form negativ über“ Glasprofi24 äußern dürfe. Dieser Bedingung habe ich niemals und in keiner Weise zugestimmt. Es existiert außerdem kein Vertrag, der mich zur Verschwiegenheit in dieser Sache verpflichtet. Man wollte mich mit einer dubiosen Bedingung auch noch unter Druck setzen, in der Hoffnung, man könnte mich mundtot machen. Jedoch nicht mit mir: Die ganze Angelegenheit, wie Glasprofi24 grundsätzlich in diesem Fall agiert hat: der Versuch mich zu täuschen, wodurch mir letztlich ein Produkt unter Angabe falscher Tatsachen zur „angeblich überprüften und berechneten Sicherheit“ verkauft wurde; mir im Rahmen der Reklamation immer wieder die „geprüfte und berechnete Sicherheit“ des Produktes vorgelogen wurde; dadurch mit der Sicherheit von Leib und Leben gespielt wurde; und der Versuch, mich mit fadenscheinigen Stellungnahmen abzuwimmeln… - all das gab mir jedoch genug Anlass, nicht zu schweigen. Die Kaufrückabwicklung hat mittlerweile schon stattgefunden. Man hat die Ware bei mir abgeholt und mich cash ausbezahlt. Zunächst wollte man mir den Betrag erst dann überweisen, nachdem die Ware wieder bei Glasprofi24 im Haus vorhanden und überprüft sei. Doch ich habe direkt klar gemacht, dass ich das nicht akzeptieren werde. Am Ende heißt es dann, es sei etwas beschädigt gewesen… Wenn ich mit dem, was ich hier schreibe nicht Recht hätte, und meine Schilderung des beschriebenen Tatbestandes nicht der Wahrheit und den Fakten entspräche, und im Gegenzug dazu jedoch Glasprofi24 gänzlich im Recht gewesen wäre, dann frage ich mich nur rein rhetorisch, warum man seitens Glasprofi24 direkt einer Kauf-Rückabwicklung zugestimmt hat? Ist das alles schon ein vorsätzlicher Betrugsversuch gewesen? Oder ist es bewusste Irreführung eines Verbrauchers gewesen? Wie sieht die Zukunft aus? Weitere Gespräche mit dem MBWSV NRW (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) ergaben, dass es wohl „angeblich keine Lücke im Gesetz gäbe“, denn der Monteur ist grundsätzlich für die korrekte Montage inkl. der korrekten Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Montage-Materialien verantwortlich. Der Monteur haftet auch für zukünftige Schäden, die durch eine fehlerhafte Montage inkl. der Benutzung nicht-zugelassener Materialien entstehen. Jetzt ist mir auch klar, warum eine Montage in Eigenleistung beworben wurde. In meinen Augen ist demnach sehr wohl eine Lücke im Gesetz vorhanden: denn diese Lücke eröffnet jedem unseriösen Verkäufer die Möglichkeit, dem Verbraucher irgendeinen Mist aufzuschwätzen. Der Verkäufer kann getrost behaupten, dass alles in Ordnung, sicher und geprüft sei. Denn die Haftungsfrage scheint aktuell auch ohne das Wissen des Bauherrn, der so etwas in Eigenleistung montiert, schon längst geklärt zu sein. Verlässt man sich, wird man verlassen. Dennoch konnte ich den versteckten Mangel geltend machen, da dieser de facto vorlag und Glasprofi24 das eigens angepriesene und verkaufte Montage-Material nicht entsprechend der DIN.18008 als sicher deklarieren konnte, wie es jedoch von der DIN.18008 und laut Auskünften des MBWSV NRW verlangt wird. Dies gilt auch im privaten Bereich! Hätte ich die Glasbrüstung jedoch in Eigenleistung mit den von Glasprofi24 mitgelieferten Stockschrauben montiert, und es wäre irgendwann etwas passiert, hätte ich in vollem Umfang dafür haften müssen, da ich nicht-zugelassenes Montage-Material verwendet hätte. Die ganze Angelegenheit hat monatelang viele Nerven und vor allem wertvolle Lebenszeit gekostet! Keine Aufwandsentschädigung laut deutschem Recht, obwohl die Ursache und die Schuld für das Dilemma beim Gegenüber lag. Danke dafür! Ich kann übrigens alles beweisen, was hier geschrieben steht. Es entspricht somit alles der Wahrheit. Die Verbraucherzentralen und diverse andere Behörden sind bereits über diesen Fall informiert.