Es wurden keinerlei Nachweise erbracht. Vom Händler kommen lediglich nur inhaltlose Behauptungen, dass er alles geliefert hätte. Der Händler hat das Paket nicht einmal selbst gepackt (der Versand ging von einem Autohaus in Holland aus). Der fehlende Artikel war definitiv nicht dabei. Dies kann von 2 Personen eidesstattlich bezeugt werden. Meine Unterlagen hierzu liegen bereits beim Rechtsanwalt.
Hierzu kommt zusätzlich noch, dass bei der Stornierung einer zweiten Bestellung, nicht der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet wurde, sondern ein Teilbetrag ohne Ankündigung oder Nennung von plausiblen Gründen, rechtwidrig einbehalten wurde. Auch dieser Fall liegt nun bei meinem Anwalt.
Der Händler ignoriert in seinem Umgang mit dem Widerruf, seine eigenen AGBs.
24.09.2020