TOMS-Car-HiFi

mangelhaft
1,00/5

pmp

Bewertung
I03202065

Kunde "pmp" schreibt folgende Bewertung:

 Geehrter Herr Shop-Betreiber

nach einer Überprüfung des BGB ist mir aufgefallen, dass gem. § 355 ein Widerrufsrecht meinserseits besteht. Das Recht wird durch §§ 312 c (Fernabsatzverträge); 312 g (Widerrufsrecht) eingeräumt. Dieses habe ich Ihnen gem. §§ 355 I S.2; 355 2 verständlich und fristgerecht vermittelt. Aufgrund Ihrer Antwort auf meinen Widerruf am 11.082020, liegt auch ein Empfang meiner Willenserklärung vor.
Außerdem weise ich daraufhin, dass eine AGB Klausel gem. § 307 unwirksam ist, wenn sie vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.
Durch das mir eingeräumte Widerrufsrecht kraft den oben genannten §§ ist die AGB Klausel bezücklich der Ausschließung einer Rückgabe unwirksam.

In diesem Sachverhalt möchte ich feststellen, dass die Beschreibung Ihres Produktes fehlerhaft ist, weil es nicht an meinen Sprinter W906 passt, die wurde mir durch eine Fachwerkstatt bestätigt.
Erstaunt bin ich auch, dass ich heute eine Nachricht erhalten habe, dass das Produkt 12.08.2020 an DHL übergeben wurde. In Ihrer Website schreiben sie, dass sie Ihre Produkte innerhalb 2-3 Werktagen liefern. Meine Bestellung ging am 06. 08. 2020 bei ihnen ein. Somit haben sie auch in dieser Hinsicht die versprochene Leistung nicht erbringen können. Mithin entspricht Ihre Aussage vom 11.08.2020 (die Ware ist bereits versendet) auch nicht der Wahrheit.
Bitte übersenden sie mir den vollen Geldbetrag.
Vielen Dank.
 
13.08.2020

Händler "TOMS-Car-HiFi" schreibt:

 Moin liebes Team Zitat: (personenbezogene Daten? Email zitiert ? )

Richtig:
Beispielsweise "Geehrter Herr Seifert,"


Zudem ist die Auftragsnummer nicht korrekt und der Bewerter kann nicht zugeordnet werden.

 
14.08.2020

Kunde "pmp" schreibt:

 Guten Tag, der Shop verweigert das Recht auf Widerruf.
Meine Kundennummer ist 27444 und die Auftragsnummer 3032210, Ich habe kurz nach dem Kauf, noch vor dem Versand eine entsprechende Mitteilung gegeben. Ein Abmahnung in diesem Sachverhalt folgt in Kürze.
 
17.08.2020