Bewertung I02685342 zu:rossmann-online.de

B
Bea2019
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28.3.2019, 15:22

Es geht um eine Online-Bestellung über 52 Euro, die im Voraus über Paypal bezahlt wurde. Nachdem laut Sendungsverfolgung bereits ein Paket zurückgeschickt wurde, reklamierte ich. Ein paar Tage später war die Sendung da. Es fehlten jedoch zwei Artikel, bei zwei weiteren Artikeln wichen die Preise von der Auftragsbestätigung ab. Ich reklamierte und bat um Gutschrift. Vor allem wunderte ich mich über die unzulässige Form der neuen Rechnung bei der oben Lieferschein, aber darunter und auf den Folgeseiten Rechnung Nr. 8468434 stand und kein Gesamtbetrag mit Mehrwertsteuer ausgewiesen war. Soweit wäre alles noch kein Problem gewesen, es ging ja nur um eine Gutschrift in Höhe von 4,78 Euro. Ich bin seit Jahren Onlinekundin von Rossmann und war immer top zufrieden. Seit etwa einem Jahr klappt es nicht mehr so, entweder ist es schlecht verpackt, etwas ausgelaufen oder die Lieferung dauert drei Wochen usw. Aber das habe ich kommentarlos ertragen. Doch die Reaktion auf mein Schreiben haut nun wirklich dem Fass den Boden aus. Die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen End-Abrechnung sieht Rossmann nicht. Auf die Reklamation wird mit keinem Wort eingegangen, sondern ich werde auf folgendes hingewiesen: "Wenn Sie eine kostenlose Nachsendung erhalten, wird keine neuen Rechnung erstellt, sondern die Rechnung von Ihrem ursprünglichen Auftrag 8621657 gilt." "Das Schreiben R8468434 , was Sie erhalten haben, bezieht sich auf die kostenlose Nachsendung der Ware und stellt keine Rechnung dar. Es handelt sich um einen Lieferschein zu dem Paket." Gelten soll also die Rechnung für die erste Sendung, die ich gar nicht erhalten habe, sondern laut Versandstelle wegen Beschädigung an Rossmann zurückging, ohne dass sie ausgeliefert wurde. Ja, aber die stimmt ja auch nicht, weil ja wie gesagt zwei Artikel nicht ausgeliefert wurden, aber die anderen zwei Artikel hätten wenigstens den richtigen Preis gehabt. Besonders mies finde ich, dass hier mit dem Vertrauen der Kunden übel umgegangen wird. Ich habe nämlich vorausbezahlt und da finde ich hat ein Unternehmen eine besondere Sorgfaltspflicht in Bezug auf schnelle Lieferung und korrekte Abrechnung, wenn Artikel nicht ausgeliefert wurden. Dabei ist es für mich völlig unerheblich, ob es um 4,78 oder um 4.780 Euro geht. Ein derart inkompetentes und unfähiges Personal, wie es Rossmann online beschäftigt ist eine Zumutung für die Kunden!