Bewertung IA0001381357 zu:redcoon

Shopreaktion
29.6.2015, 12:25

Lieber Kunde, wir bedauern sehr, dass Sie mit der Abwicklung nicht zufrieden waren. Einen Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung ( Gewährleistung ) wie es § 439 BGB vorsieht, können wir hier nicht erkennen. Sie selbst gaben uns gegenüber an, dass das Mobiltelefon aus rund einem Meter auf den Boden gefallen ist. Auf Anfrage hat uns die Fa. ESS ESC bestätigt, dass es sich beim Schaden um einen Druck-Stoß-Fall-Schaden handelt. Die von der Fa. ESS ESC angefertigten Schadensbilder zeigen auch eindeutige Beschädigungsspuren. Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung müssen wir ausschließlich für Mängel leisten, die nachweislich bereits anfänglich waren, also schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden haben. Um einen derartigen Mangel handelt es sich hier nicht. Durch den Sturz des Telefons, oder durch anstoßen kann ein Bruch des Displays verursacht werden, ohne dass auf dem Glas selbst Beschädigungen, oder Kratzer zu sehen sind. Ein derartiger Schaden fällt weder unter die Herstellergarantie, noch unter die gesetzliche Mängelhaftung ( Gewährleistung ). Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die Rückzahlung Ihrer verauslagten Portokosten wurde umgehend veranlasst. Klarna wird sich bezüglich der Erstattung umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte seien Sie versichert, dass wir Sie auf keinen Fall verärgern wollten. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. MfG Ihr redcoon Team