Bewertung I02206680 zu:provisit-visum.de

Shopreaktion
28.10.2016, 11:42

Sehr geehrte Kundin, wenn ein niedergelassener Arzt eine Verordnung für Ihre Mutter ausgestellt hätte, hätten wir die Kosten für einen Physiotherapeuten übernommen. Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR-365 / 2008) sind medizinisch notwendige Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel aufgrund einer ärztlichen Verordnung (außer Massagen, Bädern und medizinischen Packungen) erstattungsfähig. Leider lag uns diese Verordnung nicht vor, so dass eine Kostenerstattung nicht möglich war. Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme für Klarheit sorgt und Sie unsere Entscheidung so besser nachvollziehen können. Wenn Sie noch Rückfragen haben, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schreiben. Mit freundlichen Grüßen Sandra Karnstedt-Panienka Beschwerdemanagement Dr. Walter GmbH weltweit gut versichert Versicherungsmakler // Insurance Brokers Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid T +49 2247 9194 - 755 F +49 2247 9194 - 40 karnstedt-panienka@dr-walter.com www.dr-walter.com www.reiseversicherung.com