Bewertung I02795779 zu:Poolparadies

M
Michael Stickel
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23.10.2019, 17:15

Firma aus den unten genannten Gründen nicht zu empfehlen: Als Poolkunde der Firma Poolshop-Duske muss man sich so Verhalten, dass das, was die Firma (hier der technische Leiter Herr H.) sagt der Wahrheit entspricht. Holt sich ein Poolkunde einen Sachverständigen dazu, dann hat der Poolkunde etwas falsch gemacht! Die ausgeführten Arbeiten der Firma weisen erhebliche Mängel auf, die die Firma grob fahrlässig verursacht hat. Folgende Mängel wurden festgestellt und nicht beseitigt: • Der Korpus wurde mit Klimaleichtblocksteinen auf Betonfundament gemauert. Der Rohbaubeckenkopf mit Lochung wurde nicht fachgerecht wasserabweisend geschlossen. • Es wurde außen kein Isolieranstrich gegen drückendes Wasser aufgetragen (deshalb konnte beim Abpumpen des Wassers von außen Wasser in den Beckenkörper eindringen). Stattdessen wurde eine ungeeignete Noppen-Drainagebahn gegen die Wand gestellt. Jetzt ist es bereits durch starken Wassereinfall zu durchdrückendem Wasser gekommen, welches die Folie auf der Düsenseite ausbeulte. Die Hinterläufigkeit verursachte an der Beckenbodenfolie eine irreparable Falte von ca. 1 m Länge. Dies ist ein erheblicher baulicher Mangel. (Din 18795). • Die Treppenauskleidung erfolgte ohne Kenntnisse der Verlegerichtlinien und Verlegeanleitungen der deutschen und eines spanischen PVC-P-Folienhersteller für die Verblechungen. Dazu kommt die sehr unglückliche und unfachgerechte Lösung der „Nippel-Verschweißung mit Kaschierung einer Nahtversiegelung“ an den Außenecken der Stufen. Diese „Konstruktion“ ist auf Dauer nicht dicht und ist daher keinesfalls fachgerecht. Dies stellt einen erheblichen baulichen Mangel dar. • Die Verbundbleche sind entgegen obiger Regeln nicht auf Gehrung (Beckenkopf) geschnitten. Die 90° Öffnung wird Wasser über die Beckenrandsteinfugen hinter die Folie leiten. Die Wandfolie wurde nicht entgegen der genannten Regeln, vollflächig auf dem Verbundblech aufgeschweißt. Teilweise wurde nur 1 – 2 cm an der Winkelkante aufgeschweißt. Ein erhebliches Risiko des Folienabscherens. Kann aber durch nachträgliches Aufschweißen eines Folienstreifens, ideal wäre die gesamte Kopfbreite, entschärft werden. Auch dies ist ein erheblicher baulicher Mangel. • Nach den genannten Regeln ist eine Sekundärentwässerung Entlastungsboh-rung vorgeschrieben. Diese ist nachweislich nicht vorhanden. Dies wirkt zu dem Mangel in Absatz 2 potenzierend. Ist demzufolge ein erheblicher baulicher Mangel. Wäre jedoch nachträglich lösbar. • Es ist keine vorgeschriebene Vorspannung (ca. 2- 3 cm) im Bodenbereich vor-handen. Bei einer Hinterläufigkeit wird die Folie, auch wegen fehlender Sekundär-entwässerung mit Sicherheit Wellen und Falten bekommen. Des Weiteren ist die Naht der Beckenbodenfolie nicht in der Mitte. Dies ist ein erheblicher optischer Schaden. • Bei den Becken- Einbauteilen (Einströmdüsen) wurden EPDM-Dichtungen ver-wendet. Diese schwarzen Dichtungen reagieren bei PVC-Folien mit extremer Weichmacherwanderung. Die Dichtigkeit des Beckens ist dadurch nach ca. 1 Jahr erheblich gefährdet. Nach meinen Informationen ist dieses Problem seit ca. 15 Jah-ren Branchen bekannt. Die Dichtungen sind einfach gegen grau/weiße Silikon- bzw. Polymer-Dichtungen auszutauschen. Die Mängel wurden schriftlich gerügt und die Firma in einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Die Mängelbeseitigung hat die Firma vehement verweigert. Nach Aussage der Firma / des technischen Leiters liegen keine Mängel vor.

Shopreaktion
27.10.2019, 18:47

So viel geballtes Fachwissen von einem Laien, sucht schon seines Gleichen. Der Herr Stickel ist leider nur sauer, dass sein Plan nicht aufgegangen ist, uns das Becken fertig bauen zu lassen und er zahlt dann die Schlussrechnung nicht. Alles weitere erfährt er dazu von unseren Anwälten.

Shopreaktion
31.10.2019, 09:48

Wer sich Luxus für lau bauen lassen will und das dann nicht bekommt, jammert eben auf öffentlichen Plattformen herum und zu allem Übel, möchten die angefragten Firmen, welche unsere angeblichen Mängel beseitigen sollen, nichts mit Herrn Stickel zu tun haben. So ein Mist aber auch , nicht wahr Herr Stickel? Wir haben ihre Bewertungen und Vorwürfe in unserer Branche herum gereicht und überall nur ungläubiges Kopfschütteln geerntet. Und ja, wenn wir merken, dass wir wahrscheinlich auf dem letzten Meter unserem Geld hinterher rennen, verlangen wir Vorkasse. Das macht jede Bank und jeder Lieferant so. Für Herrn Stickel scheinen aber andere Gesetze zu gelten.

Shopreaktion
10.11.2019, 12:36

Der Herr Stickel beweist also schriftlich seine aufgestellten Behauptungen. Na, wenn das kein Beweis ist....... :-)

Shopreaktion
26.11.2019, 21:59

Das bildliche "Beweismaterial" sagt genau was aus? Ach ja, genau nichts.......:-)

Nutzerreaktion
28.10.2019, 16:30

Der technische Leiter der Firma ist zurecht erstaunt über das Fachwissen. Nach deutschem Recht muss bei einem Werkvertrag die Mängel vor Fertigstellung beseitigt werden. Des Weiteren zeugt es noicht von einem seriösen Geschäftsgebaren, die Zahlungsbedingungen zu ändern. Erinnert sei hier die Zahlungsbedingung: 50 % Anzahlung, 20 % nach Baufortschritt sowie 30 % nach Fertigstellung und Abnahme. Da nach der Zahlung von 70 % die in meiner Bewertung aufgezeigten Mängel vorhanden waren, bestand ich nach deutschem Recht auf Nacherfüllung. Mutmaßliche Erpressungsversuche (zahle alles und dein Pool wird fertiggestellt) fruchteten bei mir nicht, da ich mich nicht dem braunen Mob unterwerfe. Des Weiteren sei erwähnt, dass in der Reaktion des Händlers ein betrügerischer Vorwurf enthalten ist. Auch so kenne ich den braunen Mob. Wer gerne mehr wissen möchte, gibt bei google Poolshop Duske ein und schaut sich meine Rezension dort an. Dort sind auch Bilder eingestellt.

Nutzerreaktion
28.10.2019, 22:27

Der technische Leiter der Firma ist zurecht erstaunt über das Fachwissen. Nach deutschem Recht muss bei einem Werkvertrag die Mängel vor Fertigstellung beseitigt werden. Des Weiteren zeugt es noicht von einem seriösen Geschäftsgebaren, die Zahlungsbedingungen zu ändern. Erinnert sei hier die Zahlungsbedingung: 50 % Anzahlung, 20 % nach Baufortschritt sowie 30 % nach Fertigstellung und Abnahme. Da nach der Zahlung von 70 % die in meiner Bewertung aufgezeigten Mängel vorhanden waren, bestand ich nach deutschem Recht auf Nacherfüllung. Mutmaßliche Erpressungsversuche (zahle alles und dein Pool wird fertiggestellt) fruchteten bei mir nicht, da ich nur mein Recht in Anspruch nehmen wollte. Des Weiteren sei erwähnt, dass in der Reaktion des Händlers ein betrügerischer Vorwurf enthalten ist. So kenne ich den technischen Leiter der Firma. Wer gerne mehr wissen möchte, gibt bei google Poolshop Duske ein und schaut sich meine Rezension dort an. Dort sind auch Bilder eingestellt.

Nutzerreaktion
3.11.2019, 12:10

Der technische Leiter der Firma stellt reine Behauptungen ohne Beweisführung auf. Jede meiner Aussagen habe ich schriftlich bewiesen. Verträge sind dafür da, um diese einzuhalten, dieses gilt jedoch nicht für die Firma Poolshop Duske. Nicht der Kunde ist König sondern bei der Firma Bittsteller und das hat zu befolgen, was die Firma will! So was von einem unseriösen Geschäftsgebaren habe ich nocht nicht erlebt, geschweige von dem Pfusch, der hinterlassen wurde. Es sei erwähnt, dass ich für mein gutes Geld Qualtät haben wollte, mehr wurde nicht verlangt. Nebenbei bemerkt, als ich in der Pool Branche den Namen Poolshop Duske erwähnte, haben alle nur die Augen verdreht! Die Firma Poolshop Duske musste auch keinem Geld hinterherrennen. Das Geld, welches ich bis dato überwiesen hatte, entsprach dem, was bis zu dem Zeitpunkt angefallen war. Nur waren die Werkleistungen mit Mängeln behaftet, so dass ich auf Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) bestand, bevor weiter gebaut wird. Dieses ist im BGB geregelt. Gilt somit für jeden Bürger, der einen Werkvertrag abschließt. Ein jeder, der die Reaktionen des Händlers liest, wird für sich festsellen, wie niveau - und haltlos diese Kommentare sind.

Nutzerreaktion
17.11.2019, 12:38

Zur Kenntnis des Händlers, bzw. des technischen Leiters Herrn Hübner: Es exestiert auch bildliches Beweismaterial!