Sehr geehrter Kunde,
wie bereits mehrfach mitgeteilt, sind nicht Sie unser Kunde, die reklamierte Ware wurde von einer Firma, also einem gewerblichen Kunden im Juli letzten Jahres bestellt. Nun nach mehr als 6 Monaten haben Sie nach dem Auspacken der Leuchten in Ihrem Keller Bruch bei dreien von 5 Leuchten reklamiert. Da es sich um einen offensichtlichen Schaden handelt, der von einem gewerblichen Kunden umgehend nach Erhalt der Ware gemeldet werden muss, haben wir die Reklamation berechtigterweise abgelehnt.
Ihnen dürfte bekannt sein, dass der Inhalt von Bewertungen der Wahrheit entsprechen muss. Dies ist bei Ihrer Bewertung nicht der Fall. Wir möchten Sie bitten die Bewertung wieder zu löschen. Sollten Sie dies nicht tun behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Ihr NBM-Team
14.03.2016