Bewertung IA0000002034 zu:Microcomputer Norden

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hpk
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26.5.2007, 17:24

Am 24.03.2007 wurde von mir aufgrund des websitigen Hinweises "auf Lager" ein ASUS-Notebook bestellt. An diesem Tag wurde von mir auch der Kaufpreis (1406,85 Euro) überwiesen. Am 27.03.2007 wurde noch eine Speichererweiterung (2 GB) hinzu bestellt und ebenfalls gleich der Kaufpreis (60,-- Euro) überwiesen. Aufgrund der - leider erst im Nachhinein - von mir im Internet recherchierten, extrem schlechten Kritiken für die Fa. MCN, bin ich am 31.03.2007 ordentlich (Einschreiben mit Rückschein + eMail) gleich wieder vom Kaufvertrag zurück getreten und habe um Erstattung meines Geldes gebeten. Diesen Widerruf hat die Fa. MCN entgegen des auf der MCN-Website platzierten Hinweises und entgegen den BGB-Bestimmungen nicht anerkannt und auf Erfüllung des Vertrages (Warenlieferung) bestanden! Ich habe die Firma MCN dann unter Fristsetzung per eMail (05.04.2007) gebeten, die Ware zu liefern. Die Frist ist jedoch ergebnislos und ohne einen entsprechenden Hinweis seitens MCN verstrichen. Ich habe dann unter erneuter Fristsetzung, diesesmal per Einschreiben, dazu aufgefordert, die Ware bis spätestens 17. April 2007 zu liefern. Auch diese Frist ist wieder ohne jede Kommunikation seitens der Fa. MCN verstrichen. Schließlich habe ich per Einschreiben (erneut) meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Kaufpreisrückzahlung bis 28.04.07 gefordert. Auch diese Frist ist ergebnislos und wieder ohne Kommunikation seitens der Fa. MCN vertrichen. Ich habe die Sache in diesem Stadium zur weiteren Verfolgung (Mahnbescheid, Klage...) einem Anwalt übertragen. Das von mir versandte Rücktritts-Einschreiben wurde von der Firma MCN nicht angenommen(!) und kam nach ca. 14 Tagen mit dem Postvermerk "vom Empfänger nicht abgefordert" zurück. Mit der "Rückkehr" meines Einschreibens (und nach Übergabe der Angelenheit an einen Anwalt!) erfolgte dann plötzlich ohne jede Erklärung - doch noch eine Lieferung der Fa. MCN! An der jetzt - nach meinem wirksamen Vertragsrücktritt - doch noch erfolgten Lieferung der Fa. MCN habe ich inzwischen allerdings absolut kein Interesse mehr, weil ich mit einem solch unzuverlässigen Geschäftspartner keinerlei Vertragsbeziehungunterhalten möchte! Man stelle sich nur mal vor, ich müßte bei MCN irgendwann mal Gewährleistungsansprüche geltend machen... Ich habe die Anwaltskanzlei deshalb angewiesen, unter Ausnutzung aller rechtl. Möglichkeiten meinen gezahlten Kaufpreis nebst sämtlicher, bisher entstandenen Kosten (Mahnungen, Anwalt, pp.) beizutreiben. Desweiteren habe ich vereinbart, dass alle zivilrechtl. Maßnahmen (Mahnbescheid, Pfändung, Klageeinreichung) konsequent und zeitlich engmaschig veranlasst werden. Das mir nach meinem erklärten Vertragsrücktritt (jetzt also "unverlangt") zugesandte Notebook wird nun als Pfand verwahrt, bis sämtliche Forderungen durch die Fa. MCN beglichen sind! Soweit also zum Sachstand! Ich kann aufgrund meiner schlechten Erfahrungen - und besonders auch vor dem Hintergrund der vielen anderen MCN-Kunden, die lt. vieler Einträge in Internetforen in ähnlich unzuverlässiger Weise "bedient" wurden (System??) - nur davon abraten, sich mit dieser Firma einzulassen! Ich habe schon sehr viele Geschäfte mit Internetshops gemacht. Das was ich hier bislang erlebt habe, ist dabei der Gipfel des Unseriösien!