Nachricht von Shop am 19.01.2018: leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Fon3 GmbH nach reichlicher Überlegung und fachkundiger Unterstützung die Insolvenz anmelden musste. Dies ergab sich aus der Entwicklung der Zahlen und der nicht mehr gewährleisteten Unterstützung des Partners aus Großbritannien, d.h. Ihrem Vertragspartner. Wir bedauern diesen Schritt zutiefst, da wir als junges aufstrebendes Unternehmen vom Konzept der Vermittlung des Kaufs von Mobilfunkgeräten überzeugt war und besonders in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 eine sehr positive Entwicklung aufzeigten. Eine Sicherheitslücke bei einem Dienstleister brachte jedoch eine unerwartete Wendung, so wurden über einen längeren Zeitraum konsequent Lieferungen der Lieferanten nach Großbritannien infiltriert und entnommen. Im Endeffekt belief sich der Schaden bei mehr als 300 gestohlenen Geräten auf einen mittlere sechsstellige Eurobetrag, den wir als bloßer Vermittler selbstredend nicht an Eigenkapital vorlegen konnten. Die daraus resultierenden Verzögerungen und zunehmend schlechteren Bewertungen machten es uns als kleiner Firma quasi unmöglich den Imageschaden wiedergutzumachen, somit ist unser Traum leider geplatzt. Wir werden nun in den nächsten Wochen versuchen alle ausstehenden Aufträge zu erfüllen bzw. rückabzuwickeln, sei es über Lieferung oder Rückerstattung des Kaufbetrags. Dies wird jedoch etwas an Zeit dauern, da viele unserer Budgets bei Partnern wie Kreditkartenunternehmen, Amazon, Paypal etc. liegen. Für Paypalkunden gilt: Bitte eröffnen Sie einen Fall und fordern das Geld über Paypal zurück. Sollten Sie beriets einen Fall eröffnet haben, wird dies auf das Gleiche hinauslaufen und wir werden den Betrag sodann von PayPal über den Fall erstatten lassen. Bei Kreditkartenkunden wird dies ähnlich sein, wir werden die Käufe über die Kreditkarte zurückerstatten und somit auf das entsprechende Kreditkartenkonto rückbuchen lassen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, so fordern Sie den Betrag bitte über Ihr Kreditkartenzunternehmen zurück. Da auch bereits der Support eingestellt wurde und wir nahezu alle Mitarbeiter kündigen mussten, wird die Bearbeitung etwas Zeit dauern, weshalb wir um Geduld bitten müssen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden halten, sobald es neue Informationen bezüglich der Insolvenz und dem weiteren Ablauf gibt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin mit Beschluss vom 17. Januar 2019 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Rechtsanwaltskanzlei KÜHNEL, ROSENMÜLLER & KOLLEGEN (www.krsh.de) bestellt. Ihr Fon3-Team

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Am 22.10.2018 veröffentlicht von Helga
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