ZUSATZ: Habe am vergangenen Samstag, den 15.12. d. J. letztmalig die Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Dienstag, den 18.12. d. J. gesetzt und dem Geschäftsführer sowie seinem Erfüllungsgehilfen mit weiteren rechtlichen Schritten angekündigt, sollte nicht binnen der Frist die Valutastellung auf meinem Bankkonto erfolgen. Heute, d.h. am Mittwoch, den 19.12. d. J. erfolgte die Gutschrift auf meinem Bankkonto. HINWEIS AN DEN GESCHÄFTSFÜHRER DER FON 3 GMBH: WEISEN SIE DEUTLICH IN IHREM ONLINE-SHOP DARAUF HIN, DASS SIE LEERKÄUFE TÄTIGEN UND LIEFERTERMINE NICHT VERBINDLICH ZUSAGEN KÖNNEN. SIE WÜRDEN SICH DADURCH DEN VORWURF DES VERSUCHTEN BETRUGES GEMÄß § 263 ABSATZ 2 STGB ERSPAREN, WEIL SIE DIE KÄUFER DARÜBER TÄUSCHEN LIEFERFÄHIG ZU SEIN, OBWOHL SIE ES IM MEINEM FALL AUCH NACH ZAHLUNG DES KAUFPREISES ANSCHEINEND NICHT WAREN. WESHALB STÄNDIG BEI IHNEN UNTER DER RUFNUMMER EIN AUTOMATISCHER ANRUFBEANTWORTER LÄUFT, MUTET EBENFALLS SEHR SELTSAM AN.
19.12.2018