Bewertung IA0000562118 zu:Elektronik-Star

Shopreaktion
27.11.2012, 08:01

Das Gewährleistungsrecht sieht nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr (§476BGB) vor, nach der der Käufer eines Gerätes den Defekt nachweisen muss. Nichst anders haben wir von Ihnen verlangt. Sobald uns der Nachweis vorliegt, sind wir gern bereit im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur oder einen Austausch vorzunehmen. Es liegt an Ihnen.