Bewertung IA0000519769 zu:Elektronik-Star

Shopreaktion
4.10.2012, 10:10

Leider kommt es immer wieder zu Mißverständnissen hinsichtlich Gewährleistung und Garantie. Eine Garantie gewährt grundsätzlich der Hersteller und nicht der Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer ist nur zur Gewährleistung verpflichtet. Hier gelten die einschlägigen Regelungen des Gewährleistungsrechtes. Die sogenannte Beweislastumkehr ist im §476 BGB erklärt. Insofern sind die Aussagen korrekt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Shopreaktion
16.10.2012, 12:58

Die Erbringung eines Nachweises stellt keine unüberwindliche und unvefüllbare Hürde da. Wir sehen hier keine Benachteilung des Käufers.

Nutzerreaktion
15.10.2012, 17:34

wer seine ware nicht länger wie sechs monate braucht, kann dort ruhig bestellen. wer sich an dem in deutschland geltenden standard gewöhnt hat, wird sich erschrecken wenn er dort bestellt.