Es bleibt wohl nur noch der Anwalt...
Die Firma EIS wird wohl vom Rechtsanwalt zu hören bekommen, da das Geld für eine Rücksendung nicht innerhalb der gesezlichen Pflicht erfolgte - nämlich bisher gar nicht!
Ich kann nur jedem raten diesen Weg ebenfalls zu gehen, wenn der Eingang des Rückversandes per Beleg nachweisbar ist muss EIS dann auch die Anwaltskosten bezahlen.
EIS sollte dringend die Servicequalität verbessern!
am 29.06.2020 bezahlt,
am 06.07.2020 auf unsere Kosten zurückgesandt.
am 07.07.2020 um 10:39Uhr nachweislich bei EIS eingegangen.
am 14.07.2020 habe ich höflich nachgefragt, da bis dahin weder eine Eingangsbestätigung noch eine Rückzahlung erfolgt ist und wurde vertröstet
am 24.07.2020 habe ich nochmals nachgefragt, der Mitarbeiter war nicht mehr befugt...
Mail am 27.07.2020 -> Keine Reaktion
Mail am 30.072020 -> erneut die Standardantwort wie hier auch schon zu lesen als Kommentar der Firma EIS und bereits merfach erhalten.
Liebe Firma EIS - ersparen sie sich den Kommentar und erstatten Sie umgehend das mir zustehende Geld zurück.
04.08.2020