Bewertung I02068319 zu:Die Bewerbungsschreiber

Shopreaktion
10.3.2016, 13:31

Der Lebenslauf des Kunden war bereits von hoher inhaltlicher Qualität, als wir ihn erhalten haben. Verbesserungspotentiale bestanden in den Bereichen Optik und Layout. Dementsprechend wurden in erster Linie Struktur und Übersichtlichkeit des Lebenslaufs optimiert. Auch optisch wurde das Dokument aufgewertet. Grundsätzlich sind wir, insbesondere in Bezug auf die angegebenen Tätigkeiten im Lebenslauf, auf die Unterstützung unserer Kunden angewiesen. Letztendlich ist der Kunde der Experte in seinem Fachgebiet und kann die Kerninhalte seiner Arbeit am besten abschätzen. In einem Fall wie diesem, bei dem der Kunde sehr gute Vorabinformationen zu seinen Aufgaben liefert, übernehmen wir diese dann natürlich. Da ein Lebenslauf klaren inhaltlichen und strukturellen Vorgaben folgt, ist er nicht in dem Maße auf eine Stelle individualisierbar, wie beispielsweise das Bewerbungsschreiben. Vor diesem Hintergrund wurde dem Kunden angeboten, den Fokus unserer Arbeit noch stärker auf die Optik zu legen sowie mit einem Kurzprofil zu arbeiten. Dies wurde abgelehnt. Insgesamt wich daher das Endergebnis nicht in dem Maße von dem vorab gelieferten Lebenslauf ab, wie es bei anderen Kunden der Fall war Es macht keinen Sinn Gutes schlechter zu machen, nur um eine Veränderung herbeizuführen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und möchten den maximalen Erfolg für unsere Kunden generieren. Bei diesem Auftrag ging es um eine Expressbearbeitung unter hohem zeitlichen Druck. Um das bestmögliche Ergebnis zu liefern, folgt unsere Arbeit klar definierten Abläufen, die auch im Falle einer Expressbearbeitung gelten. Einer dieser Abläufe ist die Änderungsschleife, welche dem Kunden die Möglichkeit gibt aber auch in die Pflicht nimmt, Änderungswünsche zu formulieren, die dann selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt werden. Mit dem Verweis auf seine Deadline hat der Kunde auf diese Änderungsschleife verzichtet. Das ist sein gutes Recht, entbindet aber nicht von der Pflicht uns die Möglichkeit geben zu müssen, Nachbesserungen vornehmen zu können bevor ein Garantiefall aufgerufen wird. Diesem hat der Kunde mit seiner Auftragsbestätigung und der Annahme der AGB zugestimmt. Für seine Deadline an sich und den Tatbestand, dass überhaupt zeitlicher Druck vorhanden war, sind wir nicht verantwortlich. Bei der Bearbeitung ist ein Datumsfehler im Bereich Schulbildung entstanden. Obwohl so ein Fehler natürlich nicht passieren sollte, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Fehler den Erfolg der Bewerbung beeinflusst hätte. Natürlich hat unser Mitarbeiter sich dafür entschuldigt und wir haben außerdem einen Nachlass von 10 % gewährt.