Bewertung IA0000010897 zu:comtech GmbH

Reaktion
17.11.2008, 21:09

Am 27.10.2008 habe ich dem Geschäftsführer der ComTech eine eMail geschrieben und mitgeteilt, dass ich auf gerichtlichem Wege gegen die ComTech vorgehe, wenn nicht innerhalb von drei Tage der fällige Rückzahlungsbetrag auf meinem Konto eingegangen ist. Am 28.10.2008 erhielt ich eine Nachricht über die erfolgte Rückzahlung des um 10% geminderten Betrages. Der Einbehalt wurde wiederholt mit Kratzer am zurückgegebenen Gerät begründet, obwohl ich bereits im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ich das Gerät ohne Kratzer zurückgesendet habe. Nun bleibt nur noch der Klageweg, wenn ich auf die restlichen 10% Wert lege.

Shopreaktion
18.11.2008, 15:21

Sehr geehrter User, wir haben den Vorgang noch einmal überprüft. Wir können nur noch einmal mitteilen, dass dieses von Ihnen zurückgesendete Gerät Kratzer auf dem Display aufweist. Das komplette Display ist verkratzt.Sie haben diesen Zustand bei Anlieferung des Gerätes nicht gemeldet. Das Gerät kam umverpackt und unversehrt bei uns an. Öffnungsspuren waren nicht zu erkennen Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass wir Ihnen natürlich den vollen Warenwert erstatten, wenn Sie uns eine eidesstattliche Versicherung zur Vorlage bei Versicherungen und Gerichten zukommen lassen, dass diese Kratzer von Ihnen nicht verursacht worden sind. Dies haben Sie leider abgelehnt. Wir haben Ihnen mehrmals mitgeteilt, dass wir den vollen Warenwert erstatten, wenn Sie uns dieses Dokument zukommen lassen. Dies lehnen Sie jedoch leider ab. Wir sind immer an einer gütlichen Lösung interessiert. Sprechen Sie uns einfach noch einmal an oder senden Sie die eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben an uns. Mit freundlichen Grüßen aus Backnang, Comtech GmbH, i. V. Michael Ihde, Serviceleiter