Nach Klärung des Vorgangs in unserem Haus haben wir festgstellt, dass unsere Reklamationsabteilung hier eine Fehlentscheidung getroffen hat. Zwar sind die Toner wirklich baugleich, jedoch haben wir nicht geliefert wie bestellt. Eine Rücknahme haben wir nicht ausgeschlossen, der Toner hätte, da der Kauf bereits im Dezember 2010 war, lediglich auf eigene Versandkosten an uns zurück geschickt werden sollen (vgl. unsere AGB Pkt.8 Rückgaberecht für Unternehmen). Jedoch können wir die Verärgerung nachvollziehen und haben entschieden, die Ware aus Kulanz kostefrei abzuholen und eine Gutschrift zu erstellen. Die Abholung wurde veranlasst und eine schriftliche Entschudlgung samt einer kleinen "Entschädigung" ist erfolgt. Bei den angegebenen Produktdaten halten wir uns an die Angaben von unseren Lieferanten, haben diese Kritik jedoch weitergeleitet.