6 Zins-Tage nach Rechnungsstellung flattert eine eMail mit 3 € Bearbeitungsgebühren ins Postfach.
Dies ist nicht zulässig! Der Rechnungssteller muss in der Rechnung darauf hinweisen, dass eine Zahlung, die nicht innerhalb von 21 Tagen erfolgt, einen Verzugsschaden auslösen kann! Dies ist nicht erfolgt! Selbst mit diesem Hinweis wären nur maximal 5% über den Basis-Zinssatz (zur Zeit ca 0,9 %) zulässig!
Eine Mahnung per eMail rechtfertigt keine Bearbeitungsgebühren in dieser Höhe! Zur Kundenzufriedenheit hätte hier eine kostenlose Zahlungserinnerung gereicht.
Stattdessen ein sarkastischer Text, wie er auf einer solchen kostenpflichtigen Zahlungserinnerung nichts verloren hat:
Der Doktor, würdig wie er war, nimmt in Empfang sein Honorar. So stellte Wilhelm Busch einst dar, wie würdig dieser Doktor war. Wir wollen auch so taktvoll sein und nicht nach unserem Gelde schrein. Drum bitten wir Sie sehr diskret, nun zu bezahlen WENN es GEHT.
Nie wieder dieser Händler! Eine eMail kann halt mal untergehen und dann gleich die nächste mit Gebühren - nein danke!