Büro Bedarf Thüringen

ausreichend
2,17/5

Atropa

Bewertung
I02464414

Kunde "Atropa" schreibt folgende Bewertung:

 Im Nachhinein muss ich von diesem Shop absolut abraten!
Nach einem Mangel sollte ich die Rücksendekosten zahlen, nach der Rücksendung passierte dann mehrere Wochen gar nichts. Letztendlich zog sich der Reparaturvorgang mehr als 3 Monate hin, bis ich einen Rücktritt vom Vertrag anstrebte, sonst würde ich sicher heute noch ohne Information warten.
Zudem musste ich dann noch fast 2 Wochen auf mein Geld warten.

Ohne massiven Druck passierte grundsätzlich gar nichts!

Letztendlich sollte ich noch selbst für den Schaden Verantwortlich gewesen sein!

Schnelligkeit 0/5
Kundenservice 0/5
Bereitstellung von Informationen 0/5
 
03.12.2017

Händler "Büro Bedarf Thüringen" schreibt:

 der "Mangel" wurde deutliche Zeit nach Lieferung und Benutzung durch den Kunden festgestellt, wir holten den Artikel auf unsere Kosten zurück, und sendeten diesen dem Hersteller ein, der Hersteller hat den Artikel geprüft, und hat dem angezeigten Mangel des Kunden nicht zugestimmt ! um letztlich einen Haken daran zu machen haben wir den Artikel aus Kulanz gutgeschrieben und anschließend umgehend rückabgewickelt. 
04.12.2017

Kunde "Atropa" schreibt:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Mangel des Gerätes befindet sich an einer nicht direkt einsehbaren Stelle, und da ich Ihnen den Vertrauensvorschuss von einwandfreier Ware gewährte, habe ich auch keine weitergehende Überprüfung auf versteckte Mängel vorgenommen - irgendwann viel er aber doch auf.

Den Mangel an dieser Stelle mir zuzuschreiben halte ich für eine Unterstellung, mir fehlt jede Phantasie wie ich diesen Schaden hätte zufügen sollen.

Sollten sie durch ihre Anführungszeichen suggerieren wollen, dass gar kein Mangel vorliegt, so möchte ich diesen doch gerne beschreiben.
Der Ventilator hat an mehreren Stellen abgebrochene Lamellen. Diese Lamellen liegen an der Innenseite, am beweglichen Teil des Gerätes. Von außen sind diese Lamellen nicht beschädigt, lediglich an der nach innen gewandten Seite.

Da die Anzeige des Mangels nach Ihrer Meinung spät, und unter Benutzung erfolgte, spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle, da sie innerhalb 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgte, liegt die Pflicht bei Ihnen, mir diese Unterstellung der selbstverschuldeten Beschädigung nachzuweisen.

Das ich den Artikel auf ihre Kosten an sie zurückgeschickt habe (was auch nur unter nachdrücklicher Erläuterung der Rechtslage so möglich war) ist mein Recht und keinesfalls Kulanz ihrerseits, gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Zur Dauer Reparatur schreibt der Gesetzgeber von der Einräumung einer "angemessenen Frist", welcher nach allgemeiner Rechtslage auf wenige Woche zu beschränken ist (1-2). Längere Zeiträume sind nicht zu akzeptieren, und bei über 13 Wochen bin ich ihnen erheblich entgegengekommen!

Die ständigen Verweise auf den Händler sind ebenfalls unerheblich, da der Kaufvertrag mit ihnen geschlossen wurde habe ich mich auf sie als Vertragspartner zu beschränken.

Die Kulanz ihrerseits mir den Betrag gutzuschreiben verstehe ich so, da sie mir auch ein repariertes Gerät hätten schicken können. Die umgehender Rückabwicklung wie sie es nennen, kann ich so nicht unterschreiben, schließlich war ich allein über 2 Wochen dahinter einen Rückabwicklung voranzutreiben.

Da bei diesem Kaufvertrag zwischen uns einiges schiefgelaufen ist, fände ich es nur fair, wenn sie anderen Kunden die Gelegenheit gewähren sich ihr eigenes Bild von ihnen zu machen, und diese Bewertung öffentlich machen.
Ich finde ich habe mich bei dieser Bewertung fair und sachlich gehalten, habe ich mich auch nur auf das Hauptproblem der Schadensabwicklung beschränkt. Die Art und Weise wie das Paket damals bei mir ankam, fernab jeglicher Transportsicherung und lediglich im Verpackungskarton des Gerätes selbst, ließe meine Bewertung sicher nicht positiver ausfallen.

Freundlicher Gruß!
 
05.12.2017