Bewertung IA0000750527 zu:bio-bahnhof.de

Shopreaktion
26.7.2013, 02:59

Kundin hat die Rechnung nicht bezahlt und wurde von uns gemahnt. Alleine die freundliche Mahnung hat gereicht, dass Kundin sich ungerecht behandelt fühlte. Da Kundin eine Schuldnerin ist steht es ihr nicht zu, deshalb eine negative Bewertung abzugeben.

Shopreaktion
26.7.2013, 16:42

die Kundin ..(aus Datenschutzrechtlichen Gründen wurden alle Personenbezogenen Daten von ShopAuskunft anonymisiert.) hat am 18.06 von uns Ware erhalten . Laut AGB sind unsere Rechnung sofort fällig. Am ....wurde die offene Rg angemahnt mit folgendem Text:Ihre Rechnung vom .....mit der Rechnungs NR. .... in der Höhe von .....€ steht noch offen. Wahrscheinlich haben Sie übersehen, dass unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware fällig sind . Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb der nächsten drei Tage auf unser Konto. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn eine Kundin dann so reagiert: Für Sie immer noch Frau xxxwvs , aber Umgangsformen sind Ihnen offenbar fremd. Wer reagiert dann bitte überheblich..? Wir erwarten das die Rechnungen pünktlich bezahlt werden- die Kundin hat, obwohl Erstbesteller-die Ware auch sofort auf Rechnung erhalten. Bis jetzt ist das Geld nicht eingetroffen und das ist mehr als 4 Wochen her. Die Kundin ist bei uns Schuldnerin. Ich hoffe, das sich jemand von googleshopping hier einschalten wird, da die Kundin scheinbar unter langer Weile leidet und eine ausgeprägte Phantasie besitzt. Das ist nicht unser aktueller Mahnungstext-wir drohen nicht mit dem Inkasso-das ist gelogen. Wir haben aber wirklich andere wichtigere Aufgaben als uns mit frustrierten Kunden auseinanderzusetzen. Wenn Sie der Meinung sind die Bewertung ist gerechtfertigt-dann lassen Sie diese bestehen. Sehen Sie sich den Rest der Bewertungen an- dann wissen Sie wer die Wahrheit sagt. Wir äußern uns nicht mehr.

Nutzerreaktion
26.7.2013, 15:30

1. Jeder Kunde ist zugleich ein Schuldner, dies schließt das Recht, eine Bewertung abzugeben, wohl kaum aus. 2. Es ist mitnichten so, dass ich mich durch die Mahnung an sich ungerecht behandelt fühle, sondern vielmehr die darauf folgende Mail: a) Nach Erhalt der Mahnung habe ich umgehend überwiesen, mich für die verspätete Zahlung entschuldigt und den Shop per Mail darauf hingewiesen, dass der Text in der Mahnung, durch den eine Frist von 3 Tagen zwischen Erhalt der Mahnung und Zahlungseingang (sonst Inkassobüro-Androhung!) unverhältnismäßig kurz und nur mit Glück zu erfüllen ist, vor allem, wenn die Mahnung - wie geschehen - an einem Donnerstag Abend per Mail versandt wird, da dann auch noch das Wochenende dazwischenliegt und die Bank eben auch ihre Zeit braucht. Der Shop wurde darauf hingewiesen, dass das nicht kundenfreundlich rüberkommt und ich nicht mehr dort bestellen werde. b) Die Antwort des Inhabers war: "Kleiner Tipp Frau Axxx organisieren Sie sich einfach besser, dann passiert Ihnen so etwas nicht. Ihre Entscheidung bei uns nicht mehr zu bestellenunterstützen wir wärmstens. M. L.". 3. Diese Antwort ist für meine Begriffe sehr wohl als kundenunfreundlich und überheblich zu bewerten. Es geht nicht um die Mahnung, sondern die anschließende Abfertigung, die ich in der Tat als "mangelhaften Service bzw. mangelhafte Kundenfreundlichkeit" bewerte. Ich brauche mich nicht von einem Shopbetreiber maßregeln zu lassen - und diese überhebliche Maßregelung war ganz offensichtlich Ausdruck davon, dass Herr M. keinerlei Kritik verträgt und nicht einmal in der Lage ist, zu erkennen, dass diese letztendlich wohlwollend war. Worin hier ein "Rechtsverstoß" zu sehen sein soll, ist auch nach rechtlicher Überprüfung nicht ersichtlich. Ich möchte nocheinmal betonen, dass der batzige Umgangston mit dem Kunden nicht die Mahnung war, sondern die unverschämte und unfreundliche Reaktion auf meinen Hinweis auf die unangemessen kurze Frist im Mahnungstext! So etwas Dreistes ist mir bisher noch nie passiert! xxx (aus Datenschutzrechtlichen Gründen wurden alle Personenbezogenen Daten von ShopAuskunft anonymisiert.)