Ausgangssituation:
Bestellung von BZ- Teststäbchen
Ich habe den Preis aus dem Internet in den Bestellschein eingetragen, ein Privatrezept beigefügt, und an apolux geschickt.
Daraufhin bekam ich nach einigen Tagen Nachricht, dass der Preis um ca. 30% höher sei, weil der Bestellung ein Rezept beiliegt, und ich möge bitte den höheren Betrag überweisen, damit die Ware verschickt werden kann.
Daraufhin habe per Email die Bestellung widerrufen und nichts überwiesen.
Dennoch bekam ich die Ware mit einer Rechnung, die den überhöhten Preis aufwies, zugesandt.
Daraufhin habe per Online-Chat um Zusendung eines Retourenscheins gebeten.
Mein Vorschlag, auf den ganzen HickHack zu verzichten, und den Online- Preis zum Zeitpunkt der Bestellung zu berechnen, wurde ignoriert.
Jetzt warte ich auf den Retourenschein, und hoffe, diesen schwergängigen Bestell/Liefervorgang zu beenden.
(Beim Chat-Vorgang wurde ich mit mindesten 3 Ansprechpartnern verbunden und musst genau so oft meine Bestellnummer angeben. Zwischenzeitlich wurde mir angeboten, den Rechnungsbetrag erst zu erstatten, wenn ich das Rezept einschicke --- ich hatte noch gar nichts überwiesen, und das Rezept lag dort vor.)
Mein Fazit:
Bei solch einer Vorgehensweise brauchen die niedergelassen Apotheken die Internet- Konkurrenz nicht zu fürchten.