Gerne möchten wir zu diesem Fall Stellung nehmen.
Der Kauf wurde im November 2011 getätigt und im Februar 2013 erreichte uns eine Reklamation der Kundin.
Da das Notebook 1,5 Jahre fehlerfrei genutzt wurde, können wir von einer sachmangelfreie Lieferung/Übergabe an die Kundin ausgehen, für die das Gewährleistungsrecht steht.
Das Notebook wurde dennoch von unserer Seite an den Hersteller weitergeleitet um prüfen zu lassen, ob eine Reparatur im Zuge einer weiterreichenden Garantieleistung möglich ist.
Dieses war leider nicht der Fall und aufgrund dessen erhielten wir von Sony den besagten Kostenvoranschlag zur Reparatur, den wir an die Kundin weitergeleitet haben.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf die Höhe des Kostenvoranschlags keinen Einfluß nehmen können, da viele Hersteller Reparatur-Pauschalen in Rechnung stellen, die die Gesamtkosten (Prüfung, Materialaufwand, Reparatur und Endkontrolle, Aufspielen der im Lieferumfang befindlichen Software, etc), abdecken.
Der T-Online Shop bietet selbst keinen eigenen Reparaturservice an, da dieses nicht zum Kerngeschäft des Online Business gehört.
Trotz der, wie wir meinen, ungerechtfertigten negativen Bewertung der Kundin, freut es uns dennoch zu hören, dass sie Ihr Notebook nach einer kostengünstigen Reparatur wieder nutzen kann.
Für eine eventuell spätere Neuanschaffung eines Notebooks empfehlen wir zu prüfen, ob der Hersteller eine Garantieverlängerung anbietet, da diese einer wie hier vorhandenen Situation vorbeugt und eine für die Kundin/den Kunden kostenfreie Reparatur gewährleistet - Eigenverschulden selbstverständlich ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online Shop Team
22.04.2013